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Mehr Transparenz auf dem Strom- und Gasmarkt

Verbraucherzentrale begrüßt Beschluss des Bundesrats vom 20. Mai 2022

FRANKFURT. - Zu dem Beschluss des Bundesrats vom 20.05.2022 (Bundesratsdrucksache 164/22 (B), Seite 49) erklärt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen:

„Wir begrüßen sehr, dass der Bundesrat nun vorschlägt, für mehr Transparenz im Energiemarkt zu sorgen. Die Anbieter sollen veröffentlichen, mit welchen Fristen sie selbst die Energie einkaufen.

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten so Anhaltspunkte über die Preisstabilität und die Seriösität ihres Energielieferanten. Wichtig ist allerdings auch, dass Vergleichsportale im Internet diese Informationen künftig auch bei den von ihnen vorgenommenen Bewertungen berücksichtigen.

Diese hatten in der Vergangenheit gerade die Anbieter auf vorderen Plätzen bewerten, die später ihre Kunden schlicht vor die Tür gesetzt haben.“

Hintergrund

Durch die Geschäftspraktiken unseriöser Strom- und Gasversorger sind zum Ende des Jahres 2021 tausende Verbraucherinnen und Verbraucher in die Grund- und Ersatzversorgung gefallen.

Sie waren gezwungen, kurzfristig deutlich höhere Energiepreise zu zahlen als ihnen vertraglich zugesichert worden waren. Die Anbieter hatten Verträge mit langfristigen Lieferzusagen gekündigt.

Sie hatten Strom und Gas selbst kurzfristig an Tagesmärkten eingekauft. Infolge der Preissteigerungen am Energiemarkt hatten sich die Kundenbeziehungen zu den Verbraucherinnen und Verbraucher offenbar nicht mehr gelohnt.