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7 Monate Haft für Ex-Landrat Dietrich Kübler im Strafprozess wegen Untreue im Amt

Verurteilt: Dietrich Kübler (67, ÜWG) wurde vom Amtsgericht Michelstadt verurteilt.

Vorsitzender Richter Helmut Schmied begründete das Urteil. Fotos: © by -pdh-

Nach zwölf Prozesstagen vor dem Amtsgericht Michelstadt seit Anfang Juli diesen Jahres endete jetzt der Strafprozess in der sogenannten Standortmarketing-Affäre gegen den früheren Odenwälder Landrat

ODENWALDKREIS / MICHELSTADT / HÜTTENTHAL. - Nahezu regungslos nahm Dietrich Kübler (67, ÜWG, Hüttenthal) das Urteil des Vorsitzenden Richters Helmut Schmied vor dem Amtsgericht Michelstadt in der so genannten Standortmarketing-Affäre auf: Sieben Monate Haft und 25.000 Euro Geldstrafe, wobei die Haftstrafe drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Staatsanwältin Brigitte Lehmann hatte wegen Untreue im Amt, hilfsweise wegen Untreue durch Unterlassen und einem für den Odenwaldkreis entstandenen Nominalschaden von rund 70.000 Euro 8 Monate Haft und 30.000 Euro Geldstrafe gefordert, die beiden Verteidiger Andrea Combé und Georg Dürig auf Freispruch plädiert.

Der frühere Landrat des Odenwaldkreises saß seit dem 6. Juli diesen Jahres bei 12 Sitzungsterminen vor dem Amtsgericht Michelstadt auf der Anklagebank weil er sich nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt der Untreue im Amt schuldig gemacht hatte.

Der Anklage zufolge hatte er während seiner Amtszeit (2009 bis 2015) die Agentur Lebensform seines Wahlkampfmanagers und Nachbarn Johannes Kessel rechtswidrig bevorzugt und dem Erbacher Werbeunternehmen einen mit EU-Geldern geförderten Großauftrag in Höhe von rund 276.000 Euro übertragen.

Dabei hatte Kübler u.a. auch vier Warnschreiben des Rechtsamtes beim Odenwaldkreis, bei denen die drohenden Risiken aufgezeigt worden waren, missachtet und diese auch dem Kreisausschuss vorenthalten. Den Großauftrag hatte er anschließend seinem Nachbarn telefonisch übermittelt, ohne dass dieser später bereit war, einen entsprechenden schriftlichen Vertrag zu unterzeichnen.

Wegen schwerer Vergabefehler wurden dann rund 100.000 Euro der ursprünglich bewilligten Fördergelder nicht ausgezahlt. Ausführlicher Bericht zum zwölften und letzten Prozesstag beim Amtsgericht Michelstadt folgt.