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Schnelles Eingreifen in Fällen von Häuslicher Gewalt

Einführung des Darmstädter und Offenbacher Modells

SÜDHESSEN / DARMSTADT. - Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Darmstadt, einschließlich der Zweigstelle in Offenbach, wird am 01. März das sogenannte Darmstädter und Offenbacher Modell zur Bekämpfung von Häuslicher Gewalt eingeführt.

Bei diesem Modell handelt es sich um eine abgewandelte Form des bereits seit 2011 erprobten Erfolgsprojekts des Marburger Modells, dessen Kern die Optimierung und Beschleunigung der Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in Fällen von Häuslicher Gewalt ist.

Darüber hinaus werden frühzeitig Beratungsangebote für die Opfer aber auch Trainingsangebote für die Täter vermittelt. Die Erfahrung bei Fällen von Häuslicher Gewalt zeigt, dass sowohl das Opfer, als auch der Täter kurze Zeit nach der Tat noch offen für Beratungsangebote sind.

Das Opfer möchte aussagen und der Täter möchte an sich arbeiten. Dieses Zeitfenster schließt sich aber wieder sehr rasch, weshalb ein schnelles und vernetztes Eingreifen aller betroffener Stellen wichtig ist.

Hier setzt künftig das „Darmstädter und Offenbacher Modell“ an. Es signalisiert dem Opfer, dass der Staat etwas zu seinem Schutz unternimmt und führt dazu, dass die Position des Opfers deutlich gestärkt wird.

Zudem wird dem Täter frühzeitig vermittelt, dass Häusliche Gewalt keine private, innerfamiliäre Angelegenheit ist und sein Handeln nicht toleriert wird. Nach einem Vorfall von Häuslicher Gewalt wird die Polizei nun unverzüglich die Staatsanwaltschaft und die Gerichtshilfe über den Vorfall informieren.

Es schließen sich umgehend intensive Gespräche der Gerichtshilfe mit den Opfern und Tätern zu ihrer aktuellen familiären und häuslichen Situation, dem Beziehungsverlauf und ihrer wirtschaftlichen Situation und dem Tathergang an.

Die Gerichtshilfe kann auf diese Weise frühzeitig und zielgerichtet Ansätze zur Lösung der bestehenden Konflikte aufzeigen und geeignete Auflagen für den Fall einer Sanktionierung vorschlagen.

Auch wird die Gerichtshilfe eine Vermittlung an spezialisierte Fach- und Beratungsstellen, etwa der Ehe- und Familienberatung, die Ausarbeitung eines Notfallplans und gegebenenfalls auch die Begleitung des Opfers zur Vernehmung bei der Polizei anbieten.

Das Darmstädter und Offenbacher Modell versteht sich gerade in Zeiten von Corona als sinnvolle Ergänzung zu den bisher bestehenden Opferschutzeinrichtungen und wird zum 01.03.2021 im Landgerichtsbezirk Darmstadt eingeführt.