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Staatsanwaltschaft prĂŒft Ermittlungen gegen Erbacher BĂŒrgermeister Buschmann

Erbachs BĂŒrgermeister Harald Buschmann steht analog dem frĂŒheren OdenwĂ€lder Landrat Dietrich KĂŒbler, der Ende Dezember vergangenen Jahres zu 7 Monaten Haft auf BewĂ€hrung und einer Geldstrafe von 25.000 Euro wegen Untreue verurteilt worden war, im Verdacht seine Wahlkampfagentur Lebensform GmbH rechtswidrig mitgut dotierten AuftrĂ€gen zu Lasten der Stadt Erbach beauftragt zu haben. Foto: © by -pdh-

Der Vorwurf der Untreue und der UrkundenfÀlschung wurde gegen den Rathauschef der OdenwÀlder Kreisstadt Erbach erhoben

ERBACH. - Ein oder mehrere BĂŒrger aus dem Odenwaldkreis oder der Kreisstadt Erbach haben Strafanzeigen gegen den BĂŒrgermeister der Stadt Erbach gestellt. Dies teilte am heutigen Montag, 29. Januar, die DarmstĂ€dter Staatsanwaltschaft mit.

Oberstaatsanwalt Robert Hartmann, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, bestĂ€tigte den Eingang. BĂŒrgermeister Harald Buschmann (CDU) wird demnach Untreue und UrkundenfĂ€lschung vorgeworfen. Der Vorgang sei bei der Staatsanwaltschaft erfasst worden und werde zurzeit geprĂŒft, so Hartmann.

Es kommt derzeit knĂŒppeldick fĂŒr den Erbacher BĂŒrgermeister Harald Buschmann. Vor gut zwei Wochen hatte er bei der Kommunalaufsicht in der Absicht Selbstanzeige erstattet, die in die Kritik geratene Zusammenarbeit der Stadt Erbach mit der Erbacher Werbeagentur Lebensform GmbH ĂŒberprĂŒfen zu lassen.

In dem Zusammenhang hatte er eine Reihe Dokumente offengelegt, mit denen er Transparenz herstellen wollte. Zudem hat er danach offiziell eingestanden, dass ein Teil der vorgelegten Dokumente nachtrĂ€glich erstellt und rĂŒckdatiert worden waren.

Nach Ansicht befasster Juristen erfĂŒllt der Vorgang im Sprachgebrauch den Tatbestand der UrkundenfĂ€lschung, im Juristendeutsch der „schriftlichen LĂŒge“.

Drei Eingaben an die Kommunalaufsicht in zehn Tagen

Die nachtrĂ€glich erstellten Dokumente umfassen ausschließlich AuftrĂ€ge an die Werbeagentur Lebensform GmbH. Deren Beauftragung in unzulĂ€ssiger Weise hatte bereits dem frĂŒheren Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich KĂŒbler (ÜWG), eine Haftstrafe auf BewĂ€hrung von sieben Monaten und eine Strafzahlung in Höhe von 25.000 Euro eingetragen.

Mittlerweile musste Buschmann schon zweimal seine ErklĂ€rungen gegenĂŒber der Kommunalaufsicht ergĂ€nzen.