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Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Erbacher Bürgermeister Buschmann

Erbachs Bürgermeister Harald Buschmann steht analog dem früheren Odenwälder Landrat Dietrich Kübler, der Ende Dezember vergangenen Jahres zu 7 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 25.000 Euro wegen Untreue verurteilt worden war, im Verdacht seine Wahlkampfagentur Lebensform GmbH rechtswidrig mitgut dotierten Aufträgen zu Lasten der Stadt Erbach beauftragt zu haben. Foto: © by -pdh-

Der Vorwurf der Untreue und der Urkundenfälschung wurde gegen den Rathauschef der Odenwälder Kreisstadt Erbach erhoben

ERBACH. - Ein oder mehrere Bürger aus dem Odenwaldkreis oder der Kreisstadt Erbach haben Strafanzeigen gegen den Bürgermeister der Stadt Erbach gestellt. Dies teilte am heutigen Montag, 29. Januar, die Darmstädter Staatsanwaltschaft mit.

Oberstaatsanwalt Robert Hartmann, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte den Eingang. Bürgermeister Harald Buschmann (CDU) wird demnach Untreue und Urkundenfälschung vorgeworfen. Der Vorgang sei bei der Staatsanwaltschaft erfasst worden und werde zurzeit geprüft, so Hartmann.

Es kommt derzeit knüppeldick für den Erbacher Bürgermeister Harald Buschmann. Vor gut zwei Wochen hatte er bei der Kommunalaufsicht in der Absicht Selbstanzeige erstattet, die in die Kritik geratene Zusammenarbeit der Stadt Erbach mit der Erbacher Werbeagentur Lebensform GmbH überprüfen zu lassen.

In dem Zusammenhang hatte er eine Reihe Dokumente offengelegt, mit denen er Transparenz herstellen wollte. Zudem hat er danach offiziell eingestanden, dass ein Teil der vorgelegten Dokumente nachträglich erstellt und rückdatiert worden waren.

Nach Ansicht befasster Juristen erfüllt der Vorgang im Sprachgebrauch den Tatbestand der Urkundenfälschung, im Juristendeutsch der „schriftlichen Lüge“.

Drei Eingaben an die Kommunalaufsicht in zehn Tagen

Die nachträglich erstellten Dokumente umfassen ausschließlich Aufträge an die Werbeagentur Lebensform GmbH. Deren Beauftragung in unzulässiger Weise hatte bereits dem früheren Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler (ÜWG), eine Haftstrafe auf Bewährung von sieben Monaten und eine Strafzahlung in Höhe von 25.000 Euro eingetragen.

Mittlerweile musste Buschmann schon zweimal seine Erklärungen gegenüber der Kommunalaufsicht ergänzen.