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Hilfe bei hÀuslicher Gewalt

BERLIN. - Laut Hochrechnungen kommt es in fast jeder dritten Partnerschaft zu Gewalt. Gerade in Zeiten von Corona hat die Quote noch zugenommen. Was können Opfer unternehmen, um Hilfe zu bekommen?

FĂŒr gewöhnlich hegt man ein hohes Vertrauen in seinen Partner oder in seine Partnerin. Dieses Vertrauen wird jedoch erheblich erschĂŒttert, wenn es zu hĂ€uslicher Gewalt kommt. Dabei ist es nicht entscheidend, in welcher Form diese aufgetreten ist. Denn hĂ€usliche Gewalt besitzt sehr unterschiedliche Erscheinungsformen:

- physische oder psychische Gewalt

- Freiheitsberaubung

- jegliche Handlungen unter Zwangseinwirkung

- sexuelle Gewalt

- versuchte oder vollendete Tötung

HĂ€ufig kommt es zu einer dieser Formen, manchmal jedoch auch kombiniert. Doch selbst wenn es "hĂ€usliche" Gewalt heißt, ist nicht immer der Zustand gegeben, dass es in der gemeinsamen Wohnung stattfindet.

Arbeiten die Partner zusammen, kann der Tatort ebenso gut die Arbeitsstelle sein oder ein anderer Ort, an dem sich beide Parteien gemeinsam befinden.

Noch immer gibt es viele Menschen, die glauben, dass die Gewalt grundsĂ€tzlich gegen Frauen ausgeĂŒbt wird. Doch inzwischen ist klar, dass sie ebenso gut gegen Kinder oder sogar MĂ€nner stattfindet.

Letztere sprechen lediglich nicht offen darĂŒber, da es fĂŒr viele MĂ€nner nach wie vor eine SchwĂ€che darstellt, sich von der Partnerin derart behandeln zu lassen.

Bemerkenswert ist, dass sich derartige ZustÀnde nicht nur in der Unterschicht der Bevölkerung finden. HÀusliche Gewalt zieht sich durch sÀmtliche Gesellschafts-, Bildungs- und Einkommensschichten. Altersgruppe, NationalitÀt, Kultur oder Religion sind dabei irrelevant.

Durch das vorhandene VerhĂ€ltnis der AbhĂ€ngigkeit untereinander entwickelt sich ĂŒber die Zeit hinweg ein regelrechtes Machtspiel des TĂ€ters gegenĂŒber seinem Opfer. HĂ€ufig ist der typische Verlauf auch durch Ruheperioden gekennzeichnet, in denen alles perfekt erscheint.

Die Ursache fĂŒr hĂ€usliche Gewalt ist sehr unterschiedlich. In vielen FĂ€llen hĂ€ngt sie mit verletztem Stolz zusammen oder einem gefĂŒrchteten Machtverlust. Opfer sollten sich stets bewusst darĂŒber sein, dass sie bei diesem Straftatbestand keine Schuld trifft.

Stattdessen ist es jeweils eine bewusste Entscheidung des TĂ€ters, den Partner auf massive Art unter Druck zu setzen. Alkohol und Drogen können ebenfalls ein Auslöser dafĂŒr sein, dass der Partner die Kontrolle verliert.

Betroffene ziehen sich in der Regel zurĂŒck, entwickeln Ängste und nehmen mit der Zeit nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teil. HĂ€ufig deshalb, weil sie fĂŒr offensichtliche Verletzungen keinerlei ErklĂ€rung abgeben möchten. Langfristig kommt es zu Ängsten, Depressionen oder anderen psychischen Problemen.

Die Quote der Betroffenen hat in Zeiten von Corona noch weiter zugenommen. Gewöhnlich hĂ€ngt die Ursache mit den BeschrĂ€nkungen zusammen, die es den Betroffenen nicht ermöglichen, sich außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufzuhalten. Das VerhĂ€ltnis wird immer angespannter, bis es schließlich zur Eskalation kommt.

FĂŒr jeden Betroffenen gibt es allerdings schnelle Hilfe, wenn er sich dazu entschließt, sich diese zu suchen. Ein erster Schritt ist der Notruf bei der Polizei. Diese kann alles Nötige unternehmen, um Opfer zu schĂŒtzen.

Daneben sind weitere Schritte möglich:

- Anzeige bei der Polizei stellen.

- Eine Person des Vertrauens einbeziehen, die bei sÀmtlichen weiteren Schritten Beistand leistet.

- Alle Einzelheiten und VorfÀlle dokumentieren, mitsamt Datum und Uhrzeit.

- Beratungs- und Interventionsstelle fĂŒr HĂ€usliche Gewalt aufsuchen. Die jeweiligen Telefonnummern sind ĂŒber das Internet ausfindig zu machen.

- Arzt aufsuchen. Dieser kann die Verletzungen attestieren, sowie fotografieren. Er liefert somit die nötigen Beweise, wenn es zu einer Strafanzeige kommt.

- FrauenhÀuser sind nach wie vor ein geeigneter Ausweg aus dem gemeinsamen Umfeld. Sie bieten den nötigen Schutz vor der Bedrohung. Hier gibt es auch eine entsprechende Beratung, welche weiteren Schritte möglich sind.

Hinweis: Sofern die Polizei in die Angelegenheit einbezogen wird, muss sie grundsĂ€tzlich ein Ermittlungsverfahren einleiten. Hierzu ist jedoch nicht einmal der Anruf des Betroffenen erforderlich. Schon die Beschwerde eines Nachbarn, der den Verdacht Ă€ußert, kann auslösend sein.

Weitere Informationen können Interessierte zum Thema im folgenden Ratgeber nachlesen: https://www.anwalt.org/haeusliche-gewalt/.