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UnbĂŒrokratischer Zuschuss zur ÜberbrĂŒckung von Notlagen

Wissenschaftsministerin Angela Dorn: Land und Studierendenwerke setzen Nothilfefonds fĂŒr Studierende auf

WIESBADEN. - Das Land Hessen kĂŒndigt gemeinsam mit den fĂŒnf hessischen Studierendenwerken schnelle Hilfen fĂŒr in Not geratene Studierende an.

Um Studierende, die ihren Lebensunterhalt bisher ganz oder teilweise ĂŒber eine NebentĂ€tigkeit finanziert haben, zu unterstĂŒtzen, stehen kurzfristig 250.000 Euro fĂŒr die Nothilfefonds der Studierendenwerke bereit.

Die Mittel stammen aus dem mit dem Haushalt 2020 erhöhten Zuschuss des Landes an die Studierendenwerke. Damit sollen Studentinnen und Studenten, die sonst nicht ĂŒber die Runden kommen wĂŒrden, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 200 Euro erhalten.

Das Geld muss nicht zurĂŒckgezahlt werden.„In der aktuellen Krise fallen viele typische Jobs fĂŒr Studierende weg, etwa das Kellnern in CafĂ©s und Bars“, erklĂ€rt Wissenschaftsministerin Angela Dorn.

„Mir ist bewusst, dass mit 200 Euro keine großen SprĂŒnge möglich sind. Aber auch angesichts der Tatsache, dass leider immer noch keine bundesweite Lösung fĂŒr solche Notlagen vorliegt, ging es jetzt vor allem darum, schnelle Hilfen zu ermöglichen, die den Studierenden etwas Zeit geben, sich anderweitig um Finanzierungsquellen zu bemĂŒhen.“

FĂŒr die Auszahlung der Soforthilfe sorgen die hessischen Studenten-und Studierendenwerke. Dort ist die Corona-Soforthilfe fĂŒr Studentinnen und Studenten in existenzieller Not hochwillkommen.

Dr. Uwe Grebe, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Studentenwerks Marburg und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Studenten-und Studierendenwerke, dankt der Landesregierung und besonders Ministerin Dorn: „So muss Soforthilfe aussehen – unbĂŒrokratisch und schnell. Hessen lĂ€sst seine Studierenden nicht im Stich.“

Das Geld wird den Studierendenwerken anteilig fĂŒr die von ihnen betreuten Studierenden rasch zur VerfĂŒgung gestellt. AntrĂ€ge können ab Mitte nĂ€chster Woche gestellt werden.

Die Vergabekriterien können auf der Homepage des fĂŒr die eigene Hochschule zustĂ€ndigen Studierendenwerkes eingesehen werden.