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Hessen ermöglicht Corona-Öffnung: „In drei Stufen zurĂŒck zur NormalitĂ€t“

Übernahme der Bund-LĂ€nder-BeschlĂŒsse + + + „Schrittweise, achtsam und besonnen“ + + + Aufhebung der Maskenpflicht im Schulunterricht ab dem 7. MĂ€rz

WIESBADEN. - In der Plenardebatte zur RegierungserklÀrung von MinisterprÀsident Volker Bouffier sagte die Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Ines Claus:

„Seit ĂŒber zwei Jahren schrĂ€nkt die Corona-Pandemie unser bis dahin gewohntes Leben in vielfĂ€ltiger Weise ein. Dank der sich abschwĂ€chenden Virus-Variante und dem Großteil der Bevölkerung, der sich nicht nur hat impfen lassen, um sich und andere zu schĂŒtzen, sondern sich auch an die bisherigen Regeln gehalten hat, sind nun Öffnungsschritte möglich.

Die Schritte erfolgen besonnen und achtsam hin zurĂŒck zur NormalitĂ€t, um unser Gesundheitssystem und die, die darin um Menschenleben gekĂ€mpft haben, nicht zu ĂŒberfordern und in diesem Pandemie-Marathon noch auf der vermeintlichen Zielgeraden zu straucheln.

Das hessische Corona-Kabinett hat deshalb gestern auf Basis der Bund-LĂ€nder-BeschlĂŒsse das „Drei-Stufen-Modell“ mit den Öffnungsschritten fĂŒr unser Land beschlossen, das in der dritten Stufe ab dem 20. MĂ€rz 2022 die tiefgreifenden Schutzmaßnahmen aussetzt.

Vorrangiges Ziel ist es, eine klare Öffnungsperspektive zu geben. Vor allem auch fĂŒr diejenigen, die in den vergangenen beiden Jahren besonders unter den EinschrĂ€nkungen zu leiden hatten.

Statt einer Vielzahl an Regeln gilt dann: Abstand halten, in InnenrÀumen Maske tragen und die 3G-Regel dort anwenden, wo keine Masken getragen und AbstÀnde eingehalten werden können. In diesen Bereichen haben dann weiterhin nur Geimpfte, Genesene sowie Getestete Zutritt.

Wichtig ist meiner Fraktion und mir auch, dass mit den Lockerungen in gut vier Wochen auch die Maskenpflicht ab dem 7. MĂ€rz im Unterricht entfĂ€llt. Jeder, ganz gleich ob SchĂŒler oder Lehrer, der sich dabei unwohl fĂŒhlt, kann selbstverstĂ€ndlich weiterhin eine Maske tragen.

Sorgen bereitet uns indes, dass die Ampelregierung im Bund nach wie vor in der Frage der Corona-BekĂ€mpfung zerstritten ist und den LĂ€ndern die Instrumente, die fĂŒr ein mögliches Aufflammen der Pandemie im SpĂ€tsommer oder Herbst nötig wĂ€ren, nicht zur VerfĂŒgung stellt.

Eine Rechtsgrundlage ist dringend notwendig, um etwaige grundlegende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen wieder ermöglichen zu können.“