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Ermittlungen wegen tödlicher Schussabgabe durch Polizeibeamte

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt: Tödliche Schussabgabe durch Polizeibeamte am 28. Oktober in Mörfelden Walldorf wird untersucht

MÖRFELDEN-WALLDORF / DARMSTADT. - Wegen der tödlichen Schussabgabe am Samstag in Mörfelden-Walldorf auf einen 19-jährigen Mann haben die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Landeskriminalamt Wiesbaden die Ermittlungen aufgenommen.

Das Verfahren wegen des Verdachts des Totschlags richtet sich gegen drei Polizeibeamte, die am Samstag, 28. Oktober, mehrere Schüsse auf einen mit einem Messer bewaffneten 19-jährigen Deutschen abgegeben hatten.

Dieser hatte zuvor wenige Straßen entfernt einen, ihm einen bis dahin wohl unbekannten 24-Jährigen durch Messerstiche schwer verletzt und anschließend dessen Rucksack mitgenommen. Das Motiv für diese Tat ist weiterhin unklar.

Durch die durchgeführte Obduktion konnte geklärt werden, dass der 19-Jährige insgesamt achtmal getroffen wurde, wobei sieben Schüsse Füsse, Beine und Arme getroffen hatten. Ein Schuss, der in den Oberköper eingedrungen war, war tödlich.

Bislang noch nicht geklärt ist, was der Schussabgabe durch die Polizeibeamten vorausgegangen war. „Die Ermittlungen, insbesondere Vernehmungen, hierzu dauern an. Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen können momentan keine weiteren Auskünfte erteilt werden“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt.

Zum Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft ist gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (StPO) verpflichtet Ermittlungen einzuleiten, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Erfolgt ein Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte im Dienst, wird grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamen eingeleitet, um die Rechtmäßigkeit der Schussabgabe zu überprüfen.