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Haftbefehl gegen 46-jährigen Mann aus Langen erlassen

Wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes an seiner 39-jährigen Ehefrau muss der geständige Täter in Untersuchungshaft

DARMSTADT / LANGEN. - Im Fall der am gestrigen Donnerstag, 5. April, tot in ihrer Wohnung in Langen aufgefundenen 39-jährigen Frau hat das Amtsgericht Darmstadt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt Haftbefehl wegen Mordes gegen den 46-jährigen Ehemann erlassen und dessen Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt angeordnet.

Nach den durchgeführten Ermittlungen sowie aufgrund des Ergebnisses der Obduktion und auf Grundlage der im wesentlichen geständigen Angaben des Ehemannes besteht der dringende Verdacht, dass dieser am frühen Donnerstagmorgen seine Ehefrau auf heimtückische Weise getötet haben soll.

Dazu soll er seiner Frau zunächst ein Kissen auf's Gesicht gedrückt und sie außerdem gewürgt haben. Die minderjährigen Kinder des Ehepaares schliefen zur Tatzeit.

„Zu Hintergründen der Tat können im Hinblick auf die fortdauernden Ermittlungen keine Angaben gemacht werden. Mit Rücksicht auf diese Ermittlungen können keine weiteren Auskünfte erteilt werden“, teilt der stellvertretende Pressesprecher der Ermittlungsbehörde, Oberstaatsanwalt Knut Happel, mit.