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Für Bürgerinnen und Bürger wichtig: ihre Hilfen sind sicher

CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus: „Wir nehmen das Urteil des Staatsgerichtshofs an, aber wir schämen uns nicht, den Menschen geholfen zu haben!“

WIESBADEN. - In der Plenardebatte des Hessischen Landtags zum Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Krise sagte die CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus:

„Der Staatsgerichtshof hat das im letzten Jahr beschlossene Sondervermögen ‚Hessens gute Zukunft sichern‘ zur Bewältigung der Corona-Krise in Teilen als unvereinbar mit der Verfassung erklärt und eine Anpassung bis zum 31. März 2022 gefordert.

Wir, als regierungstragende Fraktionen, nehmen dieses Urteil sehr ernst und werden nun mit aller Akribie und rechtlicher Sorgfalt die geforderten Änderungen vornehmen. Wir nehmen das Urteil an, aber wir schämen uns nicht, den Menschen geholfen zu haben!

Für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen und Kommunen in Hessen ist vor allem eines wichtig: Dass Ihre Hilfen sicher sind.

Denn höchstrichterlich wurde auch entschieden, dass niemand bisher erhaltenen Finanzhilfen zurückzahlen muss und bereits begonnene Maßnahmen weiter fortgeführt sowie bewilligte Mittel ausgezahlt werden können.

Die Landesregierung bleibt damit weiterhin handlungsfähig. Wichtige und zur Pandemiebekämpfung notwendige Maßnahmen können bis zur Neuregelung weiter getätigt werden. Das Gericht hat dabei außerdem entschieden, dass weiterhin eine einfache Mehrheit im Landtag ausreicht, um Ausnahmen von der Neuverschuldung für Notsituationen und Katastrophenfälle zu beschließen.

Die Entscheidung für ein Sondervermögen erfolgte in einer historischen Ausnahmesituation, in der Konjunkturprognosen und Steuerschätzungen geradezu pulverisiert wurden. Den Weg des Sondervermögens sind dabei auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz oder der Bund gegangen.

Dass wir hier nun nacharbeiten müssen, ist schmerzhaft. Ein Grund für Rücktritte ist es nicht. Die SPD wird das bei ihren eigenen Finanzministern in Bund und Ländern, die entsprechend gehandelt haben, sicher auch nicht fordern.

Der Staatsgerichtshof hat sehr deutlich gemacht, dass er mit seinem Urteil – so wie wir in der Pandemie – Neuland betritt.

Für die neuartige und weltweite Corona-Krise gab es schlichtweg keine Vergleichsfälle oder Orientierungspunkte. Von daher hat das Urteil auch Signalwirkung für andere Länder und auch den Bund, die ähnliche Konstrukte entworfen haben.“