FĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger wichtig: ihre Hilfen sind sicher
CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus: âWir nehmen das Urteil des Staatsgerichtshofs an, aber wir schĂ€men uns nicht, den Menschen geholfen zu haben!âWIESBADEN. - In der Plenardebatte des Hessischen Landtags zum Sondervermögen zur BewĂ€ltigung der Corona-Krise sagte die CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus:
âDer Staatsgerichtshof hat das im letzten Jahr beschlossene Sondervermögen âHessens gute Zukunft sichernâ zur BewĂ€ltigung der Corona-Krise in Teilen als unvereinbar mit der Verfassung erklĂ€rt und eine Anpassung bis zum 31. MĂ€rz 2022 gefordert.
Wir, als regierungstragende Fraktionen, nehmen dieses Urteil sehr ernst und werden nun mit aller Akribie und rechtlicher Sorgfalt die geforderten Ănderungen vornehmen. Wir nehmen das Urteil an, aber wir schĂ€men uns nicht, den Menschen geholfen zu haben!
FĂŒr die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, fĂŒr die Unternehmen und Kommunen in Hessen ist vor allem eines wichtig: Dass Ihre Hilfen sicher sind.
Denn höchstrichterlich wurde auch entschieden, dass niemand bisher erhaltenen Finanzhilfen zurĂŒckzahlen muss und bereits begonnene MaĂnahmen weiter fortgefĂŒhrt sowie bewilligte Mittel ausgezahlt werden können.
Die Landesregierung bleibt damit weiterhin handlungsfĂ€hig. Wichtige und zur PandemiebekĂ€mpfung notwendige MaĂnahmen können bis zur Neuregelung weiter getĂ€tigt werden. Das Gericht hat dabei auĂerdem entschieden, dass weiterhin eine einfache Mehrheit im Landtag ausreicht, um Ausnahmen von der Neuverschuldung fĂŒr Notsituationen und KatastrophenfĂ€lle zu beschlieĂen.
Die Entscheidung fĂŒr ein Sondervermögen erfolgte in einer historischen Ausnahmesituation, in der Konjunkturprognosen und SteuerschĂ€tzungen geradezu pulverisiert wurden. Den Weg des Sondervermögens sind dabei auch andere LĂ€nder wie Rheinland-Pfalz oder der Bund gegangen.
Dass wir hier nun nacharbeiten mĂŒssen, ist schmerzhaft. Ein Grund fĂŒr RĂŒcktritte ist es nicht. Die SPD wird das bei ihren eigenen Finanzministern in Bund und LĂ€ndern, die entsprechend gehandelt haben, sicher auch nicht fordern.
Der Staatsgerichtshof hat sehr deutlich gemacht, dass er mit seinem Urteil â so wie wir in der Pandemie â Neuland betritt.
FĂŒr die neuartige und weltweite Corona-Krise gab es schlichtweg keine VergleichsfĂ€lle oder Orientierungspunkte. Von daher hat das Urteil auch Signalwirkung fĂŒr andere LĂ€nder und auch den Bund, die Ă€hnliche Konstrukte entworfen haben.â