Klage gegen Stromio eingereicht
Verbraucherzentrale Hessen reicht Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Hamm einFRANKFURT. - Die Verbraucherzentrale Hessen (Frankfurt/Main) hat die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Nach PrĂŒfung der ZulĂ€ssigkeit der Klage wird das Klageregister beim Bundesamt fĂŒr Justiz eröffnet. Dann können sich Betroffene in das Klageregister eintragen.
âWir sind der Meinung, dass Stromio die VertrĂ€ge mit seinen Kunden nicht einseitig hĂ€tte beenden dĂŒrfenâ, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen.
âNach unserer Ansicht sind Preiserhöhung auf dem Beschaffungsmarkt kein rechtlich zulĂ€ssiger Grund, um sich seiner vertraglichen Pflichten zu entledigen. Mit der BestĂ€tigung des Oberlandesgerichts schaffen wir die Basis dafĂŒr, dass Betroffene ihre SchadensersatzansprĂŒche durchsetzen können.â
Eintragung ins Klageregister bald möglich
Wer betroffen ist, kann sich in das Klageregister beim Bundesamt fĂŒr Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der kostenlose Eintrag ist möglich, sobald das Oberlandesgericht die Klage der Verbraucherzentrale fĂŒr zulĂ€ssig erachtet.
AnschlieĂend eröffnet das Bundesamt fĂŒr Justiz das Klageregister. ErfahrungsgemÀà kann das noch einige Wochen dauern. âFĂŒr den Eintrag in das Klageregister haben Betroffene ausreichend Zeit. Das geht bis einen Tag vor der ersten mĂŒndlichen Verhandlung.â, so Wendt weiter. â
Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend ĂŒber den aktuellen Stand, unter anderem in einem ausfuehrlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die hĂ€ufigsten Fragen finden.
Schadenshöhe laufend dokumentieren
Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen will, sollte die Höhe des entstanden Schadens dokumentieren. âGrob gesagt, errechnet sich der Schaden aus der Differenz des Preises, den die Betroffenen in der Ersatz- oder Grundversorgung oder bei einem weiteren Stromanbieter bezahlen, abzĂŒglich des Preises, der mit Stromio fĂŒr die Vertragsdauer vereinbart warâ, so Wendt weiter
Daher ist es wichtig, bei jedem Vertragswechsel die ZĂ€hlerstĂ€nde zum Beispiel mit Fotos zu dokumentieren.â Weitere Informationen dazu auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he.
Hintergrund
Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rĂŒckwirkend zahlreiche StromlieferungsvertrĂ€ge. Stromio begrĂŒndete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. Preissteigerungen zÀhlen zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses muss der Anbieter tragen und darf es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwÀlzen.
Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht soll festgestellt werden, dass Stromio seine Pflichten verletzt hat.
So soll die ehemalige Kundschaft Schadensersatz erhalten können. Denn durch die rĂŒckwirkende Vertragsbeendigung mussten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen.