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„Grüne Machtpolitik“: Clearingstelle oder Instrument zur Rechtsbeugung?

Gespräche über Windräder auf dem Taunuskamm werden vom Regierungspräsidium in die „Clearingstelle“ des Umweltministeriums verlegt

WIESBADEN / ODENWALD. - Wie die FAZ in ihrer Rhein-Main Zeitung vom 12. Oktober berichtet, werden Gespräche betreffend des Genehmigungsverfahrens nun nicht mehr im Regierungspräsidium, sondern in der Clearingstelle des hessischen Umweltministeriums geführt.

Gravierende Bedenken gegen die Genehmigung der Windräder hätten nicht nur die Denkmalschutzbehörden sondern auch das hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie mehrfach im Hinblick auf damit verbundene Gefahren für das Grundwasser vorgebracht. Nach Ansicht der Fachbehörden seien die Anlagen daher nicht genehmigungsfähig.

Ein erstes Clearinggespräch habe am vergangenen Freitag zwischen Vertretern der Taunuswind und dem Ministerium stattgefunden. Es gehe dabei um „bisher nicht erkannte Möglichkeiten der Schadensminderung im Naturschutz, der Berücksichtigung neuer Aspekte aus der Rechtsprechung sowie das Ausloten weiterer Maßnahmen zur Verhinderung von Umweltschäden.“

Die Wahrheit könnte auch woanders liegen, vermutet Peter Geisinger: Nach einer Antwort von Ministerin Priska Hinz auf eine kleine Anfrage der SPD zu den Aufgaben der Clearingstelle solle diese „gewährleisten, dass möglichst viele Genehmigungsverfahren noch in diesem Jahr positiv abgeschlossen werden können.“

Dies sei eine offizielle regierungsamtliche Bestätigung dafür, dass die Clearingstelle nicht ergebnisoffen arbeite, sondern mit dem erklärten Ziel, die Errichtung der beantragten Windräder zu erlauben, so Ewald Hetrodt in seinem Artikel mit dem Titel „Grüne Machtpolitik“.

Auch die Schutzgemeinschaft Odenwald (SGO) bewertet die Einrichtung einer Clearingstelle als „klassischen Selbstschuss“ zur letztendlichen Förderung möglichst vieler Genehmigungen von Windparks.

Die Clearingstelle selbst sei kein Grund zur öffentlichen Aufregung, sondern eher zu gesteigerter Wachsamkeit. Denn die letztendliche Entscheidung über Windparks im Odenwald bleibe in der Verantwortung des Regierungspräsidiums in Darmstadt. Das Problem sei die einseitige Zielrichtung, Genehmigungen zu beschleunigen.

Genau dadurch werde aber, so die SGO, nun offiziell, dass in Hessen Genehmigungen für Windkraftanlagen durch politischen Einfluss oder gar politische Weisung beeinflusst würden. Jene Bürger, die ohnehin Zweifel am neutralen Handeln von Behörden hegten, müssten sich in ihrer dahingehenden Staatsverdrossenheit erneut bestätigt sehen.