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Neue Verhandlung zum Fall des gesprengten Hauses in Birkenau

Ein Bild der VerwĂŒstung bot sich den EinsatzkrĂ€ften nach der Explosion ...

... in dem Wohnhaus des damals 59-jĂ€hrigen EigentĂŒmers im Birkenauer ...

... Ortsteil Löhrbach am Freitag, 22. MÀrz 2019. Archivfotos: er

Nicht alle UmstĂ€nde seien ausreichend geprĂŒft: Bundesgerichtshof hebt Urteil des Landgerichts Darmstadt vom November 2019 gegen den Hausbesitzer auf

KARLSRUHE / BIRKENAU / DARMSTADT. - Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom November 2019 gegen einen Hausbesitzer aus Birkenau (SĂŒdhessen), der sein Wohnhaus gesprengt hatte, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe aufgehoben.

Der Fall muss nun neu verhandelt werden. Das entschied der BGH in einem am heutigen Dienstag, 29. Dezember, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 StR 159/20).

Der zustĂ€ndige zweite Strafsenat sah das vor Jahresfrist vom Landgericht Darmstadt gesprochene Urteil nicht ausreichend dahingehend geprĂŒft, ob der Angeklagte wegen einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung ĂŒberhaupt schuldfĂ€hig war.

Der Mann hatte am 22. MĂ€rz 2019 sein Wohnhaus mittels Propangas gesprengt (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).

Bei der Explosion war das GebÀude total zerstört, sowie NachbarhÀuser teils stark beschÀdigt worden.

Der stark verschuldete Angeklagte wollte damals sein Haus vor der am gleichen Tag anberaumten Zwangsversteigerung zerstören.