NEWS

Beweis erbracht: Drogen benebeln nachgewiesen die Sinne

Die Autobahnpolizei in Darmstadt fand diese Weisheit wieder einmal auf nachhaltige Weise mehr als bestätigt

DARMSTADT / SÜDHESSEN. - In der Nacht vom Freitag, 6. Januar zum Samstag, 7. Januar, führten Beamte der Autobahnpolizei Kontrollen hinsichtlich Alkohol und Drogen am Steuer durch. Dabei mussten die Ordnungshüter nicht lange suchen.

Ein 20-jähriger Autofahrer aus Wiesbaden wurde gegen 23.40 Uhr auf der BAB 60 mit einem Audi A 7 in Höhe der Anschlussstelle Bischofsheim angehalten. Er gab zunächst die falschen Personalien eines Freundes an. Der Schwindel flog aber auf und die wahre Identität des Autofahrers kam ans Licht.

Tatsächlich verfügt er über keinen Führerschein, da dieser ihm wegen wiederholten Schwarzfahrens verwehrt wurde. Zudem verlief ein Drogentest positiv auf THC/Cannabis. Er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und falscher Personalienangabe.

Da er nun kein Auto mehr fahren durfte, verständigte er telefonisch einen Freund, der ihn von der Autobahnpolizeistation abholen sollte. Gegen 0.50 Uhr parkte dieser Freund, ein 19-jähriger Pfungstädter, seinen Kia dort und betrat guter Dinge die Wache.

Auch diesmal hegten die Ordnungshüter sofort den Verdacht, dass auch dieser junge Mann unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnahm. Einen angebotenen Drogentest versuchte er vergeblich zu manipulieren, indem er Leitungswasser anstatt Urin abgab. Erschwerend hinzu kam ein beißender Marihuanageruch in der Nähe des Mannes.

Bei der Nachschau in dessen Jackentasche fielen, man mag es kaum glauben, unterschiedlichste Drogen heraus. Darunter mehrere Tütchen mit Marihuana, Haschisch, Amphetamin und Kokain. Der Autofahrer bat die Beamten, ihm wenigstens seinen frisch gedrehten Joint zu belassen, da er kurz zuvor Amphetamin konsumiert habe und ohne den Joint nicht einschlafen könne.

Dieser Bitte konnten die Beamten nicht Folge leisten und erstatteten auch hier Anzeige gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da er sich noch in der Probezeit befindet, muss er nun auch noch um seinen Führerschein bangen.

Zu alldem wurden im gleichen Zeitraum noch eine Trunkenheitsfahrt unter Alkoholeinfluss im Ordnunsgwidrigkeitenbereich sowie ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss von den Beamten der Autobahnpolizei festgestellt und mit einer Anzeige quittiert.

Diese Nacht wird den Beamten wohl noch länger in Erinnerung bleiben. Wenn auch FACT-Leser sich ein Schmunzeln nicht verkneifen konnten, zeigen die Vorfälle leider auch deutlich auf, dass Drogen nachgewiesen die Sinne benebeln.