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23 Landeslisten zur Landtagswahl eingereicht

WIESBADEN. - Für die Landtagswahl am 28. Oktober 2018 haben bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am heutigen Montag, 20.August, 18 Uhr, 23 Parteien und Wählergruppen Landeslisten zur Teilnahme an der Wahl eingereicht.

Im Einzelnen handelt es sich – in der Reihenfolge ihrer Nennung auf dem Stimmzettel, sofern sie zugelassen werden – um Landeslisten der folgenden Parteien und Wählergruppen:

  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  3. BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN (GRÃœNE)

  4. DIE LINKE (DIE LINKE)

  5. Freie Demokratische Partei (FDP)

  6. Alternative für Deutschland (AfD)

  7. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

  8. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

  9. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

  10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

  11. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

  12. Graue Panther - Graue Panther -

  13. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)

  14. Allianz Deutscher Demokraten (AD-Demokraten)

  15. Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)

  16. Bündnis Grundeinkommen (BGE)

  17. Die Violetten (DIE VIOLETTEN)

  18. Liberal-Konservative Reformer (LKR)

  19. Menschliche Welt (MENSCHLICHE WELT)

  20. Partei der Humanisten (Die Humanisten)

  21. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)

  22. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)

  23. V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)

Über die Zulassung der eingereichten Landeslisten entscheidet der Landeswahlausschuss am 31.August 2018. Er hat zu prüfen, ob die Listen und die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des Landtagswahlgesetzes entsprechen.

Diejenigen Parteien und Wählergruppen, die nicht im Hessischen Landtag vertreten sind, müssen nachweisen, dass ihre Landeslisten von mindestens 1.000 Wahlberechtigten unterstützt wird.

Alle 18Parteien und Wählergruppen, die nicht im Hessischen Landtag vertreten sind, haben die nötigen Unterschriften sammeln können. (AfD, PIRATEN, FREIE WÄHLER, NPD, Die PARTEI, ÖDP, Graue Panther, BüSo, AD-Demokraten, BündnisC, BGE, DIEVIOLETTEN, LKR, MENSCHLICHE WELT, Die Humanisten, Gesundheitsforschung, Tierschutzpartei, V-Partei³).

Am Freitag, 31. August, entscheiden außerdem die Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Wahlkreisbewerberinnen und –bewerber. Hierfür benötigen die bisher nicht parlamentarisch vertretenen Parteien und Wählergruppen 50 Unterstützungsunterschriften aus dem jeweiligen Wahlkreis.

Bei der Landtagswahl 2013 konnten alle 18 Parteien und Wählergruppen, die eine Landesliste eingereicht hatten, zugelassen werden. Folgende Parteien und Wählergruppen standen vor fünf Jahren auf dem Stimmzettel:

  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  3. Freie Demokratische Partei (FDP)

  4. BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN (GRÃœNE)

  5. DIE LINKE (DIE LINKE)

  6. FREIE WÄHLER e.V. (FREIE WÄHLER)

  7. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

  8. DIE REPUBLIKANER (REP)

  9. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

  10. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)

  11. Aktive Demokratie direkt (ADd)

  12. Allianz Graue Panther (AGP)

  13. Alternative für Deutschland (AfD)

  14. Autofahrer- und Volksinteressenpartei (AVIP)

  15. Lärmfolter-Umwelt-Politik-ehrlich (LUPe)

  16. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

  17. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

  18. Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG).