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Windkraftanlage: Wurde der Bruthorst eines Uhus oder einer Waldohreule bewußt zerstört?

Der aktuell zerstörte Brutplatz eines Uhus oder einer Waldohreule...

...wird durch die Polizei dokumentiert und...

...führte schlussendlich zur Einstellung der Arbeiten, nachdem...

...diese Fakten zunächst wohl vertuscht werden sollten.

Dr. Stefan Glatzl, Anwalt der Bürgerinitiativen rund um die am Stillfüsel bei Wald-Michelbach genehmigten Windkraftanlagen, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Genehmigungsbehörde beim RP in Darmstadt und die obere Naturschutzbehörde

ODENWALD. - Angesichts neuer Entwicklungen ruft der geplante Windpark am Stillfüssel bei Wald-Michelbach den Anwalt der Bürgerinitiativen Dr. Stefan Glatzl auf den Plan. „Obwohl weitere Einwendungen gegen das Bauvorhaben eingereicht worden waren, wurden die Windkraftanlagen am 30. Dezember vergangenen Jahres in einer Nacht-und-Nebel-Aktion genehmigt“, beklagt der Jurist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt.

Die vorgelegten Einwendungen seien offensichtlich ohne weitere Prüfung unberücksichtigt geblieben. „Die Genehmigung erfolgte damit entgegen allen naturschutzrechtlichen Vorgaben, da seitens der von mir vertretenen Bürgerinitiativen ein Schwarzstorchhorst in unmittelbarer Nähe zu den geplanten Windkraftanlagen aufgefunden wurde“, sagt Dr. Glatzl.

Der Fund wurde von der staatlichen Vogelschutzwarte in Hessen bestätigt und der gutachterliche Nachweis eines - die Genehmigung ausschließenden - Revierzentrums des Schwarzstorches war damit gegeben.

Gegen die entsprechende Genehmigung wurde deshalb form- und fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt erhoben. Ein vorläufiger Bau- und Rodungsstop ist beantragt. Eine für die Klage erfolgversprechende Basis sieht der Jurist damit gegeben. Hinzu kämen aktuell weitere gravierende Verstöße.

In den Auflagen des Genehmigungsbescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt ist eine baubiologische Begleitung gefordert. Das hierfür vom Betreiber (Entega regenerativ GmbH) beauftragte Büro habe nun am 31. Januar diesen Jahres einen Bruthorst eines Uhus oder einer Waldohreule offensichtlich bewusst zerstört.

Beide Vogelarten sind in Deutschland und in der EU streng geschützt und Bruthorste dürfen nicht angetastet werden. „Das Vorgehen des vom Betreiber beauftragten Büros sollte zunächst vertuscht werden. Dies lässt sich aus den Telefonaten mit der Büroleitung und der oberen Naturschutzbehörde entnehmen, die über den Vorgang hinweggehen wollten und eine Fortsetzung der Arbeiten zunächst billigten und anordneten.“

Dank der Aufmerksamkeit der Bürgerinitiativen habe jedoch die Polizei eingeschaltet werden können. „Erst nach polizeilicher Aufnahme des Schadens änderte die obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt ihre bisherige Auffassung, dass die Horstzerstörung unerheblich sei und verfügte darauf dann aber die Einstellung der Arbeiten.“

Gegen die betreffenden Mitarbeiter des Büros sowie gegen die obere Naturschutzbehörde wurde durch die Bürgerinitiativen Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz erhoben.

Den Bürgerinitiativen stelle sich die Frage, ob hier möglicherweise sogar mit Absicht ein artenschutzrelevanter Bruthorst zum Verschwinden gebracht werden sollte, um diesen für die geplanten Bauarbeiten aus dem Weg zu räumen. „Hier hoffen die Bürgerinitiativen auf Aufklärung durch die zuständige Staatsanwaltschaft und die untere Naturschutzbehörde.“