25 Jahre Darmstädter Manifest zur Windenergienutzung in Deutschland
01. September 1998/2023: Demo zur Ergänzung und ErinnerungSÜDHESSEN / DARMSTADT. - „Wir fordern alle Politiker(innen) der Bundesrepublik Deutschland - insbesondere den Bundeskanzler, die Bundesminister(innen) und die Regierungschefs der Länder- auf, sich ihrer Aufgaben und ihrer Verantwortung bewusst zu werden.
Insbesondere ihrer Pflicht: >Schaden von unserem Volk und Land abzuwenden< und das Grundgesetz, insbesondere
Artikel 1 Abs.1 Satz 1: >Die Würde des Menschen ist unantastbar<,
Artikel 2 Abs.2 Satz 1: >Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit<,
Artikel 3 Satz 1: <Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich< und
Artikel 20a: >Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere ...<, einzuhalten“, rufen Udo Bergfeld und Freunde den politisch Handelnden zu.
„Mehr als 100 Professoren und Schriftsteller waren in ihrer Beurteilung ihrer Zeit, gegen den Ausbau der industriellen Windenergienutzung zu protestieren, weit voraus.
Sie verfassten bereits im Jahr 1998, als der Bestand an Windkraftanlagen weniger als ein Fünftel des heutigen betrug, das >Darmstädter Manifest zur Windenergienutzung in Deutschland< und stellten es in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vor.
Die Unterzeichner richteten ihre Warnungen an Politiker, Kulturträger, Umweltverbände und Medien. Deshalb möchten wir am 01. September 2023 an die Mahnung der Wissenschaftler erinnern.
Heute wissen wir, dass sich der öko-industrielle Komplex nicht im Geringsten für die negativen Folgen des forcierten Ausbaus von Windindustrieanlagen interessiert. Selbst technische Probleme wie die Speicherung des Zufallsstroms werden auch in der Zukunft nicht lösbar sein.
Zur Zerstörung der Umwelt kommt die Zerstörung einer funktionierenden Stromversorgung hinzu, die unvermeidlich in die Deindustrialisierung Deutschlands mündet und damit zum Verlust des Wohlstands führt.
Das Ganze kostet uns Verbraucher bis zum Jahr 2025 – über 500 Milliarden Euro (eine halbe Billion Euro). Deshalb muss der unheiligen Allianz zwischen blindwütigen Ideologen und Energieversorgern, die nur auf billige Weise Subventionen abgreifen, ein Riegel vorgeschoben werden.
Zumal sie sich dabei nicht scheuen, Bürger, die sich gegen die Zerstörung ihrer Heimat wehren, zu kriminalisieren.
Wir wissen doch alle,
- dass auch mit einem >generalstabsmäßigen< Ausbau der Windenergie, keine grundlastfähige Stromversorgung zu erzielen ist. Auch die Ampelregierung sollte mittlerweile wissen, dass physikalische Gesetze nicht durch Gesetze oder Verordnungen in Kraft oder außer Kraft gesetzt werden können.
- sich der GRÜNE Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und die GRÜNE Bundesumweltministerin Steffi Lemke mit den Ausbauzielen der Windenergie rücksichtslos über den Artenschutz hinwegsetzen. Das Tötungsverbot für geschützte Arten soll aufgehoben werden; äußerst zynisch für eine Partei, die sich angeblich dem Umweltschutz verschrieben hat.
- die Energieerzeugung mit Windindustrieanlagen witterungsabhängig und nicht grundlastfähig ist.
- 30.000 Windindustrieanlagen in Deutschland, bei Windflaute keine einzige Kilowattstunde Strom produzieren. Um einen Blackout zu vermeiden, muss dann Strom aus dem Ausland bezogen werden, der häufig genug in Kernkraftwerken erzeugt wird.
- 30.000 Windindustrieanlagen in Deutschland, bei Starkwind überschüssigen Strom erzeugen, der zu Negativpreisen ins Ausland verkauft werden muss. Wir bezahlen also doppelt hierfür.
- 30.000 Windindustrieanlagen in Deutschland, zusätzlich, jährlich etwa 250.000 Fledermäuse, 12.000 Greifvögel, 1.200 Milliarden Fluginsekten und Seevögel töten und Menschen dauerhaft krank machen.
- Windindustrieanlagen auf uns Menschen eine rücksichtslose und optisch bedrängende Wirkung haben, somit wird häufig gegen den Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes (GG) verstoßen.
- Schattenwurf, Stroboskopeffekte, Lärmbelästigungseffekte und vor allem Infraschall die Gesundheit der Anwohner von Windindustrieanlagen schädigen und diese Körperverletzungen und ungleichen Bedienungen gegen Art. 2 und 3 GG verstoßen.
- unter Missachtung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1994 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich das strenge Schutzgebot für den Außenbereich aus den Angeln gehoben wurde.
- im Verstoß gegen Art. 20a GG und gegen das Europäische Naturschutzgesetz Wildtiere, darunter vor allem Individuen bedrohter und strenggeschützter Arten, durch Windkraftanlagen massenhaft und wahllos getötet werden und die Lebensräume zahlreicher Arten, darunter vor allem solcher, die bedroht sind, verknappt oder gar vernichtet werden, sodass die betroffenen Arten ausgerottet werden.
- allein die Stahltürme der Windindustrieanlagen in Nord- und Ostsee, aus Korrosionsschutzgründen, zusätzlich Tonnenweise giftige Metallverbindungen (Aluminium, Zink und Schwermetalle) ins Meer abgeben.“
“25 Jahre Darmstädter Manifest zur Windenergienutzung in Deutschland” 01. September 1998/2023 - Ergänzung und Erinnerung:
- die heimischen Meeressäuger, z. B. Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, durch den Lärm bei der Gründung von Offshore-Anlagen (Explosionen, Rammarbeiten, Sonar und seismische Untersuchungen), aus ihrem Lebensraum vertrieben oder getötet werden. Viele Meerestiere erleiden hierbei u.a. gravierende Hörschäden. >So wird Artensterben nicht gestoppt, sondern beschleunigt!<
- unsere Natur- und Kulturlandschaften nicht zuletzt die Funktion, für die naturgegebene Nutzung sowie als Erholungslandschaft der Allgemeinheit dienen. Dies schließt grundsätzlich das Eindringen wesensfremder und der Erholungseignung abträglicher Nutzung aus.
- beim Abbau der für den ständigen Windkraftausbau benötigten Rohstoffe in den Ländern unmenschliche Arbeitsbedingungen und mangelnder Arbeitsschutz herrschen und giftige und radioaktive Stoffe unkontrolliert in die Umwelt abgegeben werden.
- 30.000 Windindustrieanlagen keinen Beitrag zur Reduktion der (CO₂) Kohlendioxid-Emissionen leisten, sondern vielmehr zusätzlich (SF₆) Schwefelhexafluorid-Emissionen verursachen.
- in fast allen Windindustrieanlagen hunderte Liter an Getriebeöl, Hydrauliköl und Kühlschutzmittel stecken.
- Windindustrieanlagen kostbare Flächen und Ressourcen, wie z.B. seltene Erden und tonnenweise Beton, verbrauchen. Recycling und Entsorgung sind weitgehend ungeklärt.
- neue Windindustrieanlagen, anstatt alle zwei Jahre, nur alle vier Jahre von einem unabhängigen Gutachter überprüft werden müssen, wenn die Betreiber versprechen, die Anlage regelmäßig zu warten.
(Nach Berechnungen des TÜV-Verbandes kommt es jedes Jahr zu rund 50 gravierenden Zwischenfällen mit Windrädern. Dazu zählen Brände genauso wie abfallende Rotoren und abknickende Türme.)
- die nicht selten auftretenden Brände von Windkraftanlagen nicht gelöscht werden können und bei diesen Bränden giftige Stoffe in die Umwelt und sogar in das Grundwasser gelangen können.
- die Bundesländer deutlich mehr als zwei Prozent der Bundesfläche (weit über 1 Million Fußballfelder) für die Ausbauziele der Windenergie ausweisen müssen.
- täglich immense Strommengen zwischen europäischen Nachbarn ausgetauscht werden und dass Deutschland nun insbesondere mehr Strom aus französischen Atomkraftwerken beziehen muss, um seinen Strombedarf zu decken.
- Windkraftbetreiber unter anderem 20 Jahre durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) mit Milliarden Euros überschüttet werden, und das, obwohl man Energie nicht erneuern kann.
- durch den Einspeisevorrang (lt. EEG aus dem Jahr 2000), Strom, der mit garantierter Einspeisevergütung, aus erneuerbaren Energieanlagen vorrangig abgenommen, übertragen und verteilt wird, bei den konventionellen Kraftwerken, durch ständige Leistungsanpassung, zu immer größerer technischer und materieller Belastung, somit auch zu höheren Schadstoffemission und vor allem zu immensen Kosten kommt. (2022: 3,26 Milliarden Euro)
- 2019 im „Wall Street Journal“ ein Artikel über die deutsche Energiepolitik mit dem Titel „Die dümmste Energiepolitik der Welt“ stand.
- kein Windpark, die durch die Betreiber angegebenen Haushalte bedarfsgerecht, d.h. unterbrechungsfrei, mit Strom versorgen kann.
- wir keine ausreichenden Speicher haben und aus physikalischen Gründen absehbar, auch nicht haben werden. Somit verringert jede neue WEA- und jede neue PV-Anlage die Netzstabilität und bringt uns dem Blackout ein Stück näher.
- sich Windgeschwindigkeit und Niederschlagsmenge (lokale Klimaveränderung) durch Windparks verändern können.
- durch den Windkraftbetrieb im Verstoß gegen Art. 20a GG die natürlichen Lebensgrundlagen wie Wasser, Boden, Mikroklima und Windverhältnisse verschlechtert werden.
- die verantwortlichen Politiker und Beamten über keinen Plan B verfügen, wenn die Energiewende erkennbar scheitert.
- die Bürger und die Wirtschaft durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland die chinesische Volkswirtschaft mitfinanzieren.
- immer mehr Länder in Europa und auf der ganzen Welt auf Atomkraft setzen und Deutschland keine Vorreiterrolle einnimmt, sondern sich ins Abseits begeben hat.
“25 Jahre Darmstädter Manifest zur Windenergienutzung in Deutschland” 01. September 1998/2023 - Ergänzung und Erinnerung:
- es leicht ist, den „Energiewende-Politiker“ zu spielen, wenn die Bürger diese teure und unvernünftige „Energiewende-Politik“ bezahlen müssen und das „gut gewärmte Bett der öffentlichen Versorgung“ in der rauen Wirklichkeit der „Dunkelflaute“ weiterhin zur bequemen Verfügung steht!
Aus vorgenannten Gründen ist eine weitere Zerstörung unserer Natur- und Kulturlandschaften nicht mehr hinnehmbar.
Aus diesem Grund schließen wir uns den Forderungen des Darmstädter Manifestes von 1998 zur Windenergienutzung in Deutschland an und fordern insbesondere, dass dieser Technologie alle direkten und indirekten Subventionen entzogen werden.
Stattdessen sollten in größerem Umfang öffentliche Mittel für die Entwicklung effizienterer Techniken und für solche Grundlagenforschungen bereitgestellt werden, die wirkliche Lösungen für umweltverträgliche und nachhaltige Energieerzeugung erwarten lassen.
Wir benötigen Politiker, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und insbesondere ihrer Pflicht „Schaden von unserem Volk und Land abzuwenden!“
Wir benötigen Politiker, die eine verfassungsrechtliche Prüfung der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB durch das Bundesverfassungsgericht erzwingen.
Die eine Technologiefolgenabschätzung, wie sie im Rahmen der Energiewende übersprungen wurde, einfordern. Die eine schonungslose Überprüfung/ Bilanzierung der bisherigen „Energiewende“ anordnen und das Wind (Windindustrie)-an-Land und das Windenergie (Windindustrie)-auf-See-Gesetz auf den Prüfstand stellen und außer Kraft setzen.
Es liegt bei uns, nicht länger nur zuzusehen, dass die politische Zeitenwende (Märchenstunde), den Bürgern Wind-Monster, Maiswüsten, flächenraubende Photovoltaik-Kraftwerke, E-Autos und vorgebliche CO2-Neutralität als Garanten des Umweltschutzes und eines illusionären Klimaschutzes verkauft.
Wenn Sie eine Politik, die ohne jeglichen Skrupel eine umweltzerstörerische, wirtschaftsschädigende und volksverräterische Agenda durch- und umsetzt, nicht weiterfort unterstützen wollen, dann kommen Sie bitte am Freitag, den 01.September 2023 zur Darmstädter Demo
- Treffpunkt 12:00 am Hauptbahnhof
E-Mail Adresse: 25.Jahre-DarmstaedterManifest(at)gmx.de
Bitte auch an alle Freunde, Bekannte, Verwandte, Nachbarn, Arbeitskollegen und Urlaubsbekanntschaften weiterleiten. Dankeschön", sagt Udo Bergfeld abschließend.