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Wahrnehmungsverschiebung

Polizeipräsenz im Übermaß vor dem Landgericht Mannheim beim Prozess gegen eine Weinheimer Ärztin, die angeblich falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben soll: mit fünf Mannschaftswagen waren die Ordnungshüter auf Anordnung des Vorsitzenden Richters der 12. Kleinen Strafkammer des Landgerichts angerückt. Foto: er

Serie, Teil 3: Monika Wagner beobachtete das Berufungsverfahren vom 07. November 2023 bis 20. Februar 2024 vor dem Landgericht Mannheim gegen eine Weinheimer Ärztin und deren Praxisangestellte wegen des Verdachts auf Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Heute berichten wir in unserer Serie vom Tag 3 der Berufungsverhandlung, 16. November 2023.  

Teil 1 ist nachzulesen unter: www.de-fakt.de/deutschland/details/?tx_ttnews 

Das Prozedere vor Betreten des Gerichtsaals ist identisch mit den ersten beiden Verhandlungstagen. Erster Sicherheitscheck im Glaskasten beim Betreten des Gerichtsgebäudes, Schließfach.

Zweiter Sicherheitscheck vor dem Saal: Fotografieren des Ausweises, elektronische Durchsuchung, Metalldetektor, Körperkontrolle.

Das Publikum nimmt seine Plätze ab der dritten Reihe ein, erneut flankiert von Sicherheitskräften der Polizei und Justiz. Auch heute ist dies die einzige Verhandlung an der solch ein Aufwand betrieben wird.

Die anderen Verhandlungsräume sind frei zugänglich. Eine Prozessbeobachterin verteilt eine neue Presseerklärung der Verteidigung (siehe Anhang).

Die Staatsanwaltschaft wird heute wieder durch König vertreten. Dr. Hirsch erscheint kurz im Gerichtsaal um Akten zu bringen - ohne Talar, in schlecht sitzender Jeans und zu lang gebundener weißer Krawatte auf weißem Hemd.

Ich bin versucht zu sagen „Kind, so gehst du mir nicht aus dem Haus!“ Die Zuschauer wissen nicht so recht wie sie sich verhalten sollen, ob sie jetzt aufstehen sollen oder nicht. Dr. Hirsch winkt ab, er ist noch nicht soweit, er wollte nur die Leitzordner bereit legen.

Noch haben nicht alle Interessierte die Sicherheitsvorkehrungen durchlaufen, nach und nach kommen weitere Personen in den Saal. Erneut sitzt eine Gerichtsschreiberin mit offensichtlichem Migrationshintergrund am Laptop, vermutlich eine Türkin mit deutschem Pass.

Sie ist der deutschen Sprache mächtig, das ist ja schon mal ein Fortschritt. Kurz nach 09 Uhr betritt dann auch die 12. Kleine Strafkammer den Gerichtsaal (inzwischen ordentlich angezogen!), Tag 3 der Berufungsverhandlung beginnt.

Den Auftakt macht wieder die Verteidigung mit einer Erklärung zu den überzogenen sicherheitspolizeilichen Maßnahmen. Dr. Hirsch hält ebenso unbeirrt an den Sicherheitsvorkehrungen fest.

Rechtsanwalt Lausen rügt die Maßnahmen als unzulässig und beantragt, wie schon am ersten und zweiten Verhandlungstag, die Aufhebung der sicherheitspolizeilichen Anordnung vom 13. Oktober 2023. Die Begründung ist die selbe wie zuvor, die Maßnahmen halten die Zuschauer davon ab an der Sitzung teilzunehmen.

Die Staatsanwältin verzichtet auf eine Stellungnahme. Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück, mit dem gleichen Ergebnis wie die Tage zuvor: Dr. Hirsch besteht weiterhin auf der Sicherheitsanordnung.

Die Verteidigung beantragt gemäß § 238 Abs.2 StPO eine gerichtliche Entscheidung, die Staatsanwältin verzichtet auf eine Erklärung, die Verhandlung wird wieder unterbrochen.

Nach interner Beratung der 12. Kleinen Strafkammer verkündet der Vorsitzende Richter folgenden Beschluss: „… die Verfügung vom 13.Oktober 2023 wird bestätigt, die Ausweise werden gescannt, um Störungen zu vermeiden!“

Jeder, der sich diesem Prozedere unterwirft hat Zugang zur Verhandlung. Irgendwie hat das Ganze mittlerweile etwas von dem bekannten Silvesterklassiker „Dinner for one“: >Same procedure as last year? Same procedure as every year!<

Ferner verkündet Dr. Hirsch weitere Beschlüsse:

1) Der Antrag auf Vernehmung der Staatsanwältin „Frau Fuchs“ als Zeugin wird abgelehnt.

2) Die Staatsanwältin „Frau Specht“, Vertreterin der Staatsanwaltschaft bei der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Weinheim, wurde auf 10 Uhr geladen.

3) Seitens der Strafkammer sind keine weiteren Beweismittel erforderlich.

Gleichzeitig setzt Dr. Hirsch vorsorglich acht weitere Verhandlungstage fest: 11., 18. und 29. Dezember 2023, 19., 24. und 31. Januar 2024 sowie den 08. und 20. Februar 2024.

Großes Rätselraten im Publikum. Wofür braucht man acht weitere Gerichtstermine wenn die Beweiserhebung aus Sicht der Kammer abgeschlossen ist? Die Prozessbeteiligten nehmen die weiteren Gerichtstermine mehr oder weniger stirnrunzelnd zur Kenntnis.

Es folgt seitens der Verteidigung eine Erklärung zur Zeugenaussage von Herrn Förster am zweiten Verhandlungstag. Es wird zusammengefasst: Herr Förster ist erst seit 2020 bei der Polizei tätig und dies ist das erste größere Ermittlungsverfahren, in welches er involviert war.

Die Empfänger der versendeten Atteste per Email-Anhang im PDF-Format hätten diese selbst ausdrucken müssen. Was die Frage aufwirft welches Attest ist original? Emails können manipuliert werden. Nächste Frage: Wie oft wurde das Attest ausgedruckt?

Die Beweisführung beruht auf einer Hochrechnung. Zahlungseingänge die als „Spende“ deklariert waren wurden nicht berücksichtigt. Es wurden nur die in Baden-Württemberg geltende Corona-Verordnung angewandt, nicht die der anderen Bundesländer oder dem angrenzenden Ausland.

Die mit angeklagte Praxisangestellte wurde zuerst nur als Zeugin vernommen. Wie war die Entwicklung mittels derer aus der Zeugin eine Angeklagte wurde? Diese Entwicklung ist nicht klar nachvollziehbar. Der Zeuge Förster betonte mehrfach er sei kein Jurist.

Herr Förster sei sicher ein guter Wirtschaftskriminalist, aber in diesem Verfahren geht es um Dokumentenfälschung. Nach einem Vergleich der Ausgangslisten und Telefonlisten könne man maximal 50% der Praxismitarbeiterin zuordnen. Die Zahlenakrobatik der eingegangenen Beträge sorgte für eine Vervielfachung der Fallzahlen.

Während der Verhandlungspause sehe ich mir die Aushänge am Schwarzen Brett an: Es finden neben dem Prozess um die Masken-Befreiungsatteste in den angrenzenden Gerichtssälen weitere Verhandlungen statt.

Parallel läuft ein Verfahren wegen Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch, der mutmaßliche Täter befindet sich in Untersuchungshaft. Im dritten Saal ein Verfahren wegen Verdacht auf Körperverletzung, auch in diesem Fall befindet sich der mutmaßliche Täter in Haft.

Ein weiteres Verfahren befasst sich mit dem Verdacht auf Bandenbetrug und eine Verhandlung mit Steuerhinterziehung. Alle diese Verhandlungen haben eines gemeinsam, sie finden ohne sicherheitspolizeiliche Maßnahmen statt, sind für jeden Interessierten frei zugänglich.

Nach der Beratungspause erklärt der Vorsitzende Richter, nach einer Vorberatung würde die Kammer die Einstellung des Verfahrens gegen die Mitarbeiterin vorschlagen.

Dabei sei zu berücksichtigen, dass sich die Rolle der Praxisangestellten hiermit ändert, aus der Mitangeklagten wird eine Zeugin gegen Dr. Jiang. Sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidiger wollen diesen Vorschlag überdenken.

Es tritt ein weiteres, sehr praktisches, Problem auf. Alle 24 Schließfächer sind belegt. Damit können keine weiteren Personen Mobiltelefone und Taschen einschließen, um an dem Prozess teilzunehmen. Somit ist ein Teil der Öffentlichkeit faktisch ausgeschlossen, obwohl im Gerichtsaal noch ausreichend freie Plätze vorhanden sind.

10 Uhr: Aufruf der nächsten Zeugin nennen wir sie „Frau Specht", Staatsanwältin, eine Aussagegenehmigung liegt vor. Es folgt das übliche Prozedere zur Zeugenvernehmung, was ich angesichts der Tatsache, dass es sich um eine Staatsanwältin handelt amüsant finde.

Aber die Belehrung der Zeugen hat nun einmal für alle gleichermaßen zu erfolgen, ungeachtet von Beruf, Herkunft oder sozialem Stand.

...same procedure as last time! Raechtsanwalt Lausen erklärt die Zeugenvernehmung der Staatsanwältin im Hinblick auf das mutmaßlich mangelhaft durchgeführte Selbstleseverfahren für unzulässig. Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.

Es folgt der Beschluss: Die Vernehmung der Zeugin wird durchgeführt, das Selbstleseverfahren wurde ebenfalls korrekt durchgeführt - für Dr. Hirsch gibt es diesbezüglich keine Zweifel.

Die Personalien der Zeugin werden festgestellt. Wir nennen Sie „Frau Specht“, Staatsanwältin, 51 Jahre, Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in der ersten Instanz.

Allerdings war sie nur am ersten Verhandlungstag in Weinheim persönlich anwesend. Die Anklage stamme nicht von ihr, sondern wurde von einer Kollegin erstellt, die inzwischen nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Weinheim tätig ist.

Die Staatsanwältin Frau Specht berichtet jeweils zur Person der Angeklagten. Dr.Jiang ist seit den 90er Jahren niedergelassene Ärztin, sie hat verschiedene Ausbildungen durchlaufen, lebt getrennt und hat eine Tochter. Angaben zu den Einkommensverhältnissen liegen ihr nicht vor.

Die mit angeklagte Praxisangestellte ist verheiratet, hat zwei Kinder und ist halbtags beschäftigt, sie verdient etwa 1.000 Euro netto. Ihr Ehemann ist selbständig. Sie ist Quereinsteigerin in der Arztpraxis und kommt aus einem anderen Ausbildungsberuf.

Der Vorsitzende Richter möchte Vorhaltungen aus dem vorliegenden Protokoll machen. Rechtsanwalt Lausen hält dies für unzulässig, denn damit wäre das Protokoll in die Beweisaufnahme eingeführt.

Staatsanwältin König hat hingegen keine Einwände und verweist auf einen Paragraphen gemäß StPO (dessen Nummer ich leider nicht verstanden habe). Es folgt das übliche Spiel. Unterbrechung der Sitzung. Rückzug der Kammer zur Beratung. Es ergeht folgender Beschluss: Die Vorhalte werden durchgeführt.

Gemäß der Akten habe Dr. Jiang Angaben zu ihrem beruflichen Werdegang gemacht. Sie sei seit Anfang der 90er Jahre Ärztin, seit Mitte der 90er Jahre niedergelassene Ärztin, zuerst an einem anderen Ort (der Ortsname wurde genannt ist mir aber entfallen) dann in Weinheim.

Es wird nach dem Tätigkeitsbereich gefragt. Dr. Jiang sei Fachärztin für Allgemeinmedizin und Naturheilkunde. Sie habe in Heidelberg studiert. Ansonsten gab es keine weiteren Angaben zur Person.

Vorhalt bezüglich der Mitangeklagten. Es wird die Frage nach deren erlernten Beruf gestellt. Die Angestellte hat Raumausstatterin gelernt. Es folgen Fragen zur inhaltlichen Tätigkeit der Mitarbeiterin.

Diese sei für die Büroorganisation, Telefon, Emails, Post usw. verantwortlich gewesen. Sie habe verschiedene Atteste auf Weisung von Dr. Jiang erstellt. Die Angestellte sei als Halbtagskraft beschäftigt.

Der Verteidiger der Praxisangestellten gibt eine Erklärung ab, welcher die Mitarbeiterin auf Nachfrage des Richters zustimmt. Sie wollte am Anfang keinerlei Angaben machen.

Dr. Jiang hat laut Aussage der Zeugin bzw. gemäß den Angaben im Protokoll grundsätzlich nicht in Abrede gestellt, Atteste ausgestellt zu haben. Welche genau, darüber gab es keine Angaben. Namen wurden stichwortartig überprüft, es wurden keine Fehler gefunden.

Diese Überprüfung habe viel Zeit in Anspruch genommen. Warum Dr. Jiang diese Atteste ausgestellt hat, habe sie mit Verweis auf die Genfer Erklärung begründet. Dr. Jiang hielt es eben gerade für gefährlich keine Atteste auszustellen. Sie habe umfangreiche Erklärungen abgegeben, in denen sie erläuterte was gegen die Masken spricht.

Dr. Hirsch zitiert hier ausführlich die Aussagen von Dr. Jiang in der ersten Verhandlung zu Sinn und Nutzen bzw. Schädlichkeit der Masken für Erwachsene und insbesondere Kindern.

Dem Richter ist dabei nicht anzumerken, wie er eigentlich zu diesen mittlerweile auch in der nicht kritischen Öffentlichkeit angekommen Tatsachen und Wahrheiten steht. Es mutet sonderbar an, die klaren und wahren Worte von Dr. Jiang aus seinem Mund zu hören.

Es kommt erneut die Frage auf inwieweit bzw. ob überhaupt Masken-Befreiungsatteste per Email zulässig sind oder nicht. Das Ausstellen der Atteste sei durch die Telemedizin gedeckt.

Dr. Jiang sah sich berechtigt diese auf diesem Wege auszustellen. Es stellt sich die Frage nach der Qualität der Atteste. Frau Dr. Jiang habe betont sie habe Atteste ausgestellt, keine Gesundheitszeugnisse.

Vorhalt: Dr. Jiang hat immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. „Das Patientenwohl liegt mir am Herzen.“ Sie verweist auf das Genfer Gelöbnis „ich beziehe mich darauf und handle danach“ - Dr. Jiang gab an, sie halte sich an die ärztlichen Grundsätze und bis etwa Mitte 2020 hätten fast alle geäußert, dass die Masken keinen Sinn machen.

Die Wende in dieser Betrachtungsweise, die durch den Gesundheitsminister (Jens Spahn, gelernter Bankkaufmann) und das Robert-Koch-Institut eingeleitet wurde, wollte sie nicht mittragen. Bezüglich der Masken braucht es kein Attest, nicht für das Weglassen. Das sollte eigentlich die Norm sein.

Masken verursachen Streß und machen krank. Sie sind kontraproduktiv für die Förderung der kindliche Entwicklung, für die Sprachentwicklung und sind insgesamt für Kinder schädlich! (Dem kann ich nur zustimmen!)

Masken sind keine Medizinprodukte, abgesehen davon, dass die Maske schadet nützt sie auch nichts. Es kommt zu einer CO2 Rückatmung, die bis zum Tod führen kann.

Zudem kommt es durch die Keimbildung zu Lungenentzündungen. Teilweise enthalten die Masken krebserregende Stoffe, sie schwächen das Immunsystem, machen Angst und sind schlicht der Supergau für jeden Psychoimunologen. Masken verursachen Bluthochdruck bzw. wirken sich schädlich auf bereits bestehenden Bluthochdruck aus.

Die gesetzliche Anordnung zum Tragen der Masken stellt eine massive Einmischung in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar. Es gebe Probleme in der Schwangerschaft mit bis zu 34% Entwicklungsverzögerungen. Dr. Jiang habe zugegeben Masken-Befreiungsatteste ausgestellt zu haben, jedoch keine Gesundheitszeugnisse.

Es wird die Berufsordnung verlesen und folgende Fragen gestellt: Ist zur Ausstellung eines Attestes eine körperliche Untersuchung erforderlich? Unter welchen Umständen darf auf Grund eines Telefongesprächs ein Attest ausgestellt werden?

Dr. Jiang betont erneut das Problem liegt in der Maske. Bei Patienten die von sich behaupteten sie vertragen die Masken wurde kein Attest ausgestellt.

Der Vorsitzende Richter fragt die Verteidiger und die Staatsanwältin Dr. König ob sie weitere Fragen an die Zeugin haben. Weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft möchten weitere Fragen stellen.

Ob die Schöffinnen Fragen an die Zeugin haben, diese Frage hat der Richter zu meiner Verwunderung noch nie gestellt, weder am ersten, am zweiten Verhandlungstag, als die Polizeibeamten im Zeugenstand waren, noch heute.

Staatsanwältin Specht gibt an, dass die Praxisangestellte aus ihrer Sicht weisungsgebunden gehandelt habe. Es folgen keine weiteren Ausführungen zur Sache.

Die Staatsanwältin bleibt als Zeugin unvereidigt und wird vom Vorsitzenden Richter aus dem Zeugenstand entlassen. Die Rechtsanwälte widersprechen der Entlassung, da aufgrund des mangelhaften Selbstleseverfahrens unzulässig.

Es folgt eine Unterbrechung, Beratung der Kammer, Beschluss des Gerichts: die Zeugin wird entlassen. Danach folgt die Verlesung des Auszugs aus dem Bundeszentralregister. Es liegen bei keiner der Angeklagten Einträge vor.

Man scheint etwas unschlüssig wie es weitergehen soll. Die Rechtsanwälte machen den Richter auf das Zug-Problem aufmerksam. Bedingt durch den Lokführer-Streik konnten sie nur einen Zug für die Rückfahrt nach Hamburg buchen und der fährt um 16:38 Uhr. Dr. Hirsch zeigt sich verblüfft, er weiß offensichtlich nichts von dem Bahnstreik.

Die Rechtsanwälte betonen, dass dies die einzige Rückfahrmöglichkeit per Zug, nach Hamburg, am heutigen Tag ist. Die Verhandlung wird von etwa 11:30 bis 15 Uhr unterbrochen. Ich gehe nach Hause, Mittagessen.

Ab etwa 14:30 regnet es in Strömen, ein regelrechter Wolkenbruch. Erneut erster Sicherheitscheck im Glaskasten. Selbst mein völlig durchnässter Regenschirm, welchen ich sichtbar erst vor der Eingangstür geschlossen habe wird überprüft. Im Glaskasten befinden sich drei Sicherheitskräfte.

Eine Frau tastet mich ab, einer prüft den Regenschirm und der Dritte durchwühlt meine Handtasche. Auf die Frage wo ich den Regenschirm deponieren kann kommt die Antwort: „gute Frage - keine Ahnung“.

Mein Vorschlag den Stockschirm auf die Schließfächer oben auf zu legen findet Zustimmung - ich hoffe, dass er nach Ende der Verhandlung noch da ist. Weiter geht es zum Schließfach.

Zweiter Sicherheitscheck vor dem Saal: bei der Ausweiskontrolle werde ich gefragt, „Sie waren heute Morgen schon da?“ - „JA“.

„Dann gehen sie bitte weiter“, das Scannen des Ausweises entfällt. Elektronischer Check. Metalldetektor. Abtasten. Nach der vierten körperlichen Durchsuchung am heutigen Tag dauert die folgende Verhandlung gerade einmal 10 Minuten!

Die Kamera rechts vom Eingang des Saals ist auf die Zuschauerreihen gerichtet. Bisher hatte ich auf die beidseits des Saals montierten Kameras nicht weiter geachtet. Erst durch das charakteristische Surren beim Zurückschwenken auf die Ausgangsposition bemerke ich, dass die Kameras aktiv sind.

Ich denke mir nichts dabei. Meine Vermutung, ein Gesichtsabgleich mit den am Vormittag erfassten Ausweisen, damit sich niemand hinein schmuggelt, dessen Ausweisdokumente noch nicht erfasst wurden.

Der Vorsitzende Richter Dr. Hirsch erklärt noch einmal aus Sicht der Strafkammer sei die Beweisführung abgeschlossen. An die Staatsanwältin gerichtet regt er an, bezüglich der mit angeklagten Bürokraft sollten die Vorwürfe noch einmal durchdacht und gegebenfalls neu bewertet werden.

Sollten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung weitere Beweisanträge erheben wollen, so sollen diese binnen einer Woche schriftlich eingereicht werden.

Die Verteidiger erklären, dass es nach interner Beratung neue Beweisanträge ihrerseits geben wird. Dr. Hirsch erklärt das Ende der heutigen Verhandlung, sie wird am 23. November 2023, 09 Uhr, fortgesetzt.

Prozessbeobachter mit einer längeren Anreise sind verärgert, die Justizbeamten irritiert als die Prozessbeobachter um 15:10 Uhr nach 10 Minuten wieder den Gerichtssaal verlassen.

Mein Eindruck nach dem 3. Verhandlungstag: Ich habe meine Zweifel ob der Vorsitzende Richter Dr. Hirsch überhaupt Herr des Verfahrens ist.

Seine Einlassung zu Beginn der Berufungsverhandlung am ersten Sitzungstag, sein Auftreten am Morgen des heutigen dritten Verhandlungstags, das betretene Schweigen am Ende der 10-Minuten-Sitzung, die Ankündigung von acht weiteren Verhandlungsterminen bei gleichzeitiger Erklärung der Beendigung der Beweisaufnahme seitens der Strafkammer - all das passt für mich nicht zusammen.

Ich habe den Verdacht, dass der Richter Anweisungen bekommt, denen er Folge leistet. Die Staatsanwaltschaft hat in drei Verhandlungstagen keine einzige Frage an einen der Zeugen gestellt. Sie meldete sich nur - wenn überhaupt – um den Anträgen der Verteidigung zu widersprechen.

Die Schöffen wurden zu keinem Zeitpunkt gefragt, ob sie Fragen an die Zeugen haben. Die in der Pharmabranche tätige Schöffin wurde nicht ausgetauscht - ein Unding.

Es wurden vom ersten Verhandlungstag an so viele Revisionsgründe geschaffen, dass ich den Eindruck habe das ist Absicht. Völlig gleichgültig wie das Urteil hier lautet, es kann nur zu einer Neuauflage durch Revision kommen, es sei denn es erfolgt ein Freispruch und die Staatsanwaltschaft verzichtet.

Die Erfassung der Ausweise durch Fotografie macht für mich nur dann Sinn, wenn die Liste an den Verfassungsschutz oder eine ähnliche Organisation weitergegeben wird.

Nach Verlautbarung des Richters werden die Daten nach 24 Stunden gelöscht, die Erfassung dient dazu etwaige Störungen während der Sitzungen zu vermeiden. Für mich ist diese Argumentation nicht stichhaltig. Denn hierzu wäre eine Überprüfung des Ausweisinhabers ausreichend, ohne dass die Ausweise kopiert werden müssten.

Ein etwaiger Störer könnte unverzüglich dingfest gemacht und bei dem Überangebot an Sicherheitskräften im Verhältnis zu den Zuschauern, sofort erneut überprüft werden.

Daher macht diese an jedem Verhandlungstag durchgeführte Maßnahme nur Sinn, wenn die Daten an den Verfassungsschutz oder eine der „Drei-Buchstaben-Behörden“ weitergegeben werden. Die

meiner Meinung nach entscheidende Frage wurde in diesem Prozess noch gar nicht gestellt. Die Frage: Darf eine Regierung, insbesondere eine, die Josef Mengele in ihrer Ahnenreihe führt, mit der Erfahrung des Nationalsozialismus, überhaupt gesundheitliche Maßnahmen anordnen, die sich auf die Bevölkerung schädlich auswirken sowohl in medizinischer, psychologischer wie auch wirtschaftlicher Sicht?

Meiner Meinung nach definitiv: Nein! Warum hüllten sich die Berufsgenossenschaften gegen besseres Wissen in Schweigen? Verrieten sie damit nicht die grundlegende Idee Otto von Bismarck, der sie ihre Existenz verdanken?

Meiner Auffassung nach war die gesamte Corona-Politik von Anfang an rechtswidrig. Insofern kann die Ausstellung von Mund-Nasen-Schutz- Befreiungen gar keine Straftat sein.

Ich hatte kein Befreiungsattest. Ich habe einfach keine Maske getragen. Zugegeben ich hatte Glück. Ich bekam deswegen nur dreimal Ärger. Doch wie sagte die Musikerin Nena so treffend: „Es kommt nicht darauf an was die wollen, sondern was wir uns gefallen lassen!“

Dies war meine Wahrnehmung des dritten Prozesstages und Einschätzung der bisherigen Ereignisse. Aufzeichnungen der weiteren Prozesstage folgen jeweils freitags und montags. Hier geht's zu Teil 4: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/details/?tx_ttnews