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Windkraft: Demonstration gegen gesetzeswidrige Rodung auf dem „Stillfüssel“

Rodung und Rückschnitt von Gehölzen dürfen ausschließlich vom 30. September bis zum 1. März durchgeführt werden - nicht so jedoch bei vorliegenden Windkraftinteressen

ODENWALD. - „Dramatische Entwicklungen am Stillfüssel bei Siedelsbrunn/Wald-Michelbach“, sieht Peter Geisinger, Vorsitzender des Vereins „Vernunftkraft Odenwald e.V.“. Seit Donnerstag, 6. April, wird dort während der Brut- und Setzzeit gerodet, obwohl Punkt 12.7 des Genehmigungsbescheides für den entsprechenden „Windpark“ eindeutig festlege:

„Die Rodung und der Rückschnitt von Gehölzen sind in der Zeit vom 30. September bis zum 1. März durchzuführen. Abweichungen von dem genannten Zeitraum sind nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abstimmung mit dem Dezernat V 53.1 Naturschutz (Planungen und Verfahren) möglich. Hierzu hat die ökologische Baubegleitung dem Dezernat V 53.1 Naturschutz (Planungen und Verfahren) eine fachliche Einschätzung zu übermitteln.“

Aus diesem Grund hätten einige Mitstreiter der Bürgerinitiative Siedelsbrunn/Ulfenbachtal am Mittwoch, 5., und Donnerstag, 6. April, auf dem Stillfüssel demonstriert und die Rodungsarbeiten blockiert.

„Am 5. April mit Erfolg, die Polizeieinheiten zogen wieder ab. Am 6. April wurde dann die Blockade von der Polizei aufgelöst. Offenbar hatte die ENTEGA als Projektierer trotz vorheriger Missachtung von naturschutzrechtlichen Vorgaben (Schwarzstorchvorkommen) und der Zerstörung eines Eulenhorstes eine weitere Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium erhalten.“

Es sei erschütternd, dabei zusehen zu müssen, wie eine völlig aus dem Ruder gelaufene „Grüne“ Energiepolitik dazu führe, dass in diesem Land Natur- und Artenschutz missachtet werden und geltendes Recht unter Berufung auf das „Öffentliche Interesse am Ausbau Erneuerbarer Energien“ bis an die Bruchgrenze verbogen werde.

„Dazu passt die vorgesehen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes mit den dort vorgesehenen massiven Verschlechterungen beim individuellen Tötungsverbot für geschützte Tierarten.“ Genau diese Verschlechterungen habe der Bundesverband Windenergie bereits im Jahr 2008 in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Dritten Buches Umweltgesetzbuch – Naturschutz und Landschaftspflege – (UGB III) vom 10.6.2008 eingefordert.

„Vernunftkraft Odenwald e.V. hat zur Novelle des BNatSchG bereits im Dezember 2016 eine Stellungnahme abgegeben und zusätzlich eine Petition beim entsprechenden Ausschuss des Bundestages eingereicht.“ Weitere Infos unter: www.vernunftkraft-odenwald.de