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Wahrnehmungsverschiebung

Polizeipräsenz im Übermaß vor dem Landgericht Mannheim beim Prozess gegen eine Weinheimer Ärztin, die angeblich falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben soll: mit fünf Mannschaftswagen waren die Ordnungshüter auf Anordnung des Vorsitzenden Richters der 12. Kleinen Strafkammer des Landgerichts angerückt und erstmals am 4.Prozesstag nicht wieder aufgetaucht. Foto: er

SERIE, Teil 4: Monika Wagner beobachtete das Berufungsverfahren vom 07. November 2023 bis 20. Februar 2024 vor dem Landgericht Mannheim gegen eine Weinheimer Ärztin und deren Praxisangestellte wegen des Verdachts auf Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Heute berichten wir in unserer Serie vom Tag 4 der Berufungsverhandlung 23. November 2023

Teil 1 ist nachzulesen unter: www.de-fakt.de/deutschland/details/?tx_ttnews

08:40 Uhr, der Glaskasten/Windfang ist leer. Der 1. Sicherheitscheck am Eingang zum Gerichtsgebäude entfällt. Ansonsten läuft alles wie zuvor: Schließfach, Fotografieren des Ausweises, elektronische Durchsuchung, Metalldetektor, Abtasten. Mir fällt auf, nicht nur der Glaskasten ist leer, es fehlt auch Personal.

Waren an den vorangegangen Tagen Polizei- und Justizbeamte zugegen, sind heute nur Justizbeamte vor Ort. Die Polizisten hat man offensichtlich abgezogen. Vielleicht sind die Prozessbeobachter doch ungefährlicher als gedacht.

Zu Beginn der Verhandlung gibt Rechtsanwalt Lausen eine Erklärung bezüglich der in der Pharma- Branche tätigen Schöffin Boaz ab.

Rechtsanwalt Lausen saß heute morgen in der Lobby des „Hotel One“ am Paradeplatz, unweit des Gerichtsgebäudes. Er traute seinen Augen nicht als er um 08:10 Uhr die Schöffin Boaz erkannte, als diese gerade das Hotel verließ.

Rechtsanwalt Lausen stellt nun die Frage, ob Frau Boaz noch in Mannheim ihren Wohnsitz hat (Anm.: Das ist insoweit von Bedeutung, als sie im Gerichtsbezirk wohnen muss, um ihre Schöffentätigkeit ausüben zu können.)

Die Schöffin beantwortet die Frage: Ja, sie habe ihren Wohnsitz noch in Mannheim, sie habe in ihrer Wohnung übernachtet und im Hotel One lediglich die Toilette aufgesucht. Frau Boaz legt dem Vorsitzenden Richter ihren Personalausweis vor, worauf dieser bestätigt, dass sie in Mannheim gemeldet ist.

Rechtsanwalt Lausen erklärt weiter, dass er bereits einige Zeit in der Lobby saß, er aber nicht beobachtete, wie die Schöffin das Hotel betrat. Zudem verfügt das Hotel in diesem Bereich über gar keine öffentlichen Toiletten.

Diese erneute „Toilettenaffäre“ um die Schöffin Boaz läßt den Verdacht der Unglaubwürdigkeit aufkeimen. Die Schöffin erklärt allerdings, sie habe eine Brezel gekauft und danach den Drang zur Toilette verspürt.

Daher sei sie in das Hotel am Paradeplatz gegangen und habe an der Rezeption gefragt ob sie die Hoteltoilette benutzen dürfe. Die Toiletten des Hotels befinden sich im 4. OG. Sie habe diese aufgesucht, sei nach 10 Minuten wieder an die Rezeption gekommen und habe sich mit 5 Euro für die Kaffeekasse bedankt.

Rechtsanwalt Lausen entgegnet, die Schöffin hatte beim Verlassen des Gebäudes weder eine Brezel in der Hand noch eine Tasche dabei, sie ist nach rechts abgebogen in Gegenrichtung zum Gerichtsgebäude - er glaubt ihr die Geschichte nicht und stellt erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Schöffin Boaz.

Staatsanwältin, Katja König, trägt diesen nicht mit. Erneut bewegen sich die im Gerichtssaal angebrachten Kameras. Rechtsanwalt Lausen betont noch einmal, dass die Erklärung der Schöffin für ihn nicht schlüssig sei. (Mir drängt sich die Frage auf, warum sucht die Schöffin ausgerechnet die Toiletten im Hotel One auf, wo nebenan sich das Stadthaus N1 samt öffentlicher Toiletten befindet?

Oder um die Ecke das stadtbekannte Bäckerei-Café Grimminger, welches über ebenerdige Toiletten verfügt? Das Landgericht verfügt ebenfalls über Toiletten und ist nur 5 Gehminuten vom Hotel One entfernt. Frau Boaz wohnt nach eigenen Angaben in Mannheim, die vorgenannten Örtlichkeiten müssten ihr alle bekannt sein. Das Ganze ist doch sehr merkwürdig.)

Rechtsanwalt Künnemann erklärt, auch für ihn sei die Erklärung von Frau Boaz nicht schlüssig. Auch er habe Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Schöffin. Die Verteidiger stellen ihre Anträge, die Staatsanwältin ist dagegen. Die Verteidiger möchten die Wohnverhältnisse der Schöffin geklärt wissen.

Die Staatsanwältin mahnt § 222b StPO – Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand an. Die Verteidiger möchten eine Frist zur schriftlichen Begründung ihres Antrags bis Montag, 27. November 2023, 16 Uhr.

Die Staatsanwältin hält diese Frist für viel zu lang, sie möchte eine Fristsetzung für die schriftliche Begründung bis zum Ende des Tages. Rechtsanwalt Lausen sieht sich aus logistischen Gründen nicht in der Lage eine so kurze Frist einzuhalten, da sich sein Büro in Hamburg befindet.

Der Vorsitzende Richter genehmigt die Frist zur Begründung, wie beantragt. Der Befangenheitsantrag gegen die Schöffin J. Boaz muss bis zum 24. November 2023, 16 Uhr, schriftlich begründet werden. Die Staatsanwaltschaft gibt hierzu keine weitere Erklärung ab.

Darf man eine defekte Kamera als Kleidungsständer nutzen?

Zwischenzeitlich haben mehrere Zuschauer bemerkt, dass sich die Kameras bewegen. Als die Kamera an der rechten Wandseite auf die geöffneten Laptops der Verteidiger ausgerichtet ist, kommt mir das seltsam vor.

Nach Beendigung einer weiteren Verhandlungspause, zwecks Beratung der Kammer und Verteidigung, kommt Rechtsanwalt Lausen zurück in den Gerichtssaal. Er hängt seine Jacke über die Kamera und setzt sich. Es dauert nicht lange und ein Justizbeamter ist zur Stelle, um diese wieder abzuhängen.

Das Problem der Kameras wird nun von den Verteidigern zur Sprache gebracht. Dr. Hirsch zeigt sich etwas irritiert und läßt die Sache von den Technikern des Hauses abklären.

Die zuständige Beamtin gibt zu Protokoll, dass die Kameraanlage defekt sei, sich die Kameras aber im Zusammenspiel mit den Mikrofonen (auf den Plätzen der Verteidiger, Zeugen, Staatsanwaltschaft und Richterpult) bewegen.

Es folgt eine Erklärung der Verteidiger zur Zeugenvernehmung der Staatsanwältin Specht. Die Zeugin habe nicht berichtet, dass es ein volles Geständnis seitens der Angeklagten gegeben habe. Dies stehe im Widerspruch zu ihrer Aussage in Weinheim.

(Wo sie anscheinend davon sprach, die Angeklagte habe ein volles Geständnis abgelegt. Dies kann ich wiederum nicht beurteilen, da ich erstens in Weinheim nicht dabei war und zweitens „Dank Selbstleseverfahren“ nicht weiß was in den Akten steht.) Staatsanwältin König gibt hierzu keine Erklärung ab.

Ferner werden von den Verteidigern erneut die überzogenen Sicherheitsvorkehrungen, explizit das Erfassen der Ausweispapiere aller Prozessbeobachter gerügt. Begründet wird dies, wie bereits in der Presseerklärung bekannt gemacht…, ...und täglich grüßt das Murmeltier...es folgt ein Antrag auf Aufhebung der Maßnahme Ziffer 1 der sitzungspolizeilichen Anordnung.

Die Sitzung wird erneut unterbrochen, zwecks Beratung der Strafkammer. Beschluss: Der Vorsitzende Richter Dr. Hirsch bleibt bei seiner Entscheidung.

„Die sicherheitspolizeilichen Maßnahmen sind verhältnismäßig und geeignet Störungen im Ablauf der Verhandlung zu vermeiden“, lautet diese Entscheidung. Es folgt ein juristisches Geplänkel, welches für mich als Zuschauer nur schwer zu durchschauen ist.

Der Vorsitzende Richter gibt eine Erklärung zu den Schriftsätzen der Verteidiger ab. Es geht um das gewünschte Rechtsgespräch, unter Umständen auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Es ist von einer Zwischenberatung die Rede, die nach der vierten Zeugenaussage erfolgt sei, mit dem Ergebnis: Die Beweisaufnahme ist seitens der 12. Kleinen Strafkammer abgeschlossen!

Der Richter stellt an die Verteidiger die Frage, ob sie einen förmlichen Antrag stellen wollen? Rechtsanwalt Lausen erwidert, dass hierzu noch keine Entscheidung getroffen werden kann, da der Richter und die Schöffinnen über die Rechtsauffassung noch nicht informiert haben.

Er stellt die Frage: „Haben die Schöffinnen Kenntnis über die Inhalte des erstinstanzlichen Prozesses in Weinheim?“ Laut Dr. Hirsch wurden sowohl strafrechtliche als auch inhaltliche Fragen erörtert, der Kenntnisstand der Schöffinnen ist jedoch unklar.

Die Staatsanwältin König ergreift das Wort und belehrt die Anwesenden über die Strafprozessordnung. Grundlage für die Urteilsfindung seien die in der Anklageschrift aufgeführten Tatvorwürfe. Die Verteidiger würden Zitat: „Nebelbomben zünden.“

Eine Fristsetzung gegen Dr. Hirsch sei unzulässig. Die Verteidiger würden unlauter arbeiten. Die Staatsanwältin mahnt die Einhaltung der prozessualen Vorschriften an. Rechtsanwalt Lausen bedankt sich „für die nette Rede“ (Gelächter im Publikum) und stellt fest, dass die gegen die Verteidiger gerichteten Vorwürfe nicht berechtigt sind.

Rechtsanwalt Lausen wirft der Staatsanwältin eine pauschale Diffamierung der Verteidiger vor und kontert „ein Wissen wollender Staatsanwalt stellt Fragen!“ Seine Mitstreiter wirken angesichts der Belehrung durch die Staatsanwältin König peinlich berührt. Es wird die Frage gestellt: „Wo sind denn die Fälle auf denen die Verurteilung beruhen soll?“

Dr. Hirsch sieht die rechtlichen Fragen geklärt. Es wird seitens des Gerichts zu keiner Nachermittlung bzgl. der Atteste kommen. Er spricht nochmals die Option Einstellung des Verfahrens gemäß §152 Abs.3 an, als Anregung für die Staatsanwaltschaft.

Rechtsanwalt Willanzheimer mahnt an, das Verfahren gegen die mit angeklagte Praxisangestellte sollte sich auf die Atteste beschränken in denen ihr Name auch tatsächlich auftaucht - das wären 6 Fälle von 4.374 entgegen dem Urteil der ersten Instanz.

Die Verhandlung wird für 35 Minuten unterbrochen. Die Schöffinnen machen Zigarettenpause vor dem Gerichtsgebäude. Alle Zuschauer werden aufgefordert den Saal zu verlassen, was eine erneute Sicherheitskontrolle für den nächsten Einlass nach sich zieht.

Nach dieser Zwangspause kommt erneut das Kamera-Problem zur Sprache. Dr. K. (ebenfalls Prozessbeobachter und zumindest in der Region bekannter Kritiker der Corona-Maßnahmen) hat beobachtet, dass ein Polizist einen Hinweis, offenbar verbunden mit einer Anweisung, bekommen hat, dass mit der Kamera etwas nicht in Ordnung sei, und zwar in dem Moment als Rechtsanwalt Lausen die laut vorheriger Aussage der Justizbeamtin defekte Kamera in einen Kleiderständer umfunktioniert hatte.

Der Verdacht kommt auf, dass ein Beamter am Bildschirm, die Jacke hat hängen sehen bzw. nichts mehr gesehen hat und darauf hin den Kollegen im Zellenbereich angefunkt habe, der dann auf dessen Anweisung hin, die Jacke abhänget habe.

Ob die Kamera funktioniert oder nicht ist dem Beamten auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters nicht bekannt, ebensowenig wo der Monitor zur Überwachung der Kameras steht.

(Da Dr. Hirsch offensichtlich keine Ahnung von dem Kamerasystem hat, stellt sich mir die Frage: Wo finden üblicherweise die von ihm geleiteten Verhandlungen statt? In diesem Saal anscheinend nicht.)

Dr. Hirsch holt eine dienstliche Erklärung von dem Medienbeauftragten des Landgerichts ein. Ferner befragt Dr. Hirsch die Staatsanwältin bezüglich der verbliebenen sechs Fälle.

Er möchte diese sechs Email-Empfänger namentlich vorlesen und empfiehlt die Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwältin König erklärt sich einverstanden.

Es ergeht folgender Beschluss: Das Verfahren gegen die Mitarbeiterin der Ärztin wird auf sechs Fälle begrenzt. Es erfolgt der rechtliche Hinweis gemäß StPO, es könnte eine Prüfung auf Beihilfe bei den anderen Fällen berücksichtigt werden.

Es werden die sechs Empfänger der Emails mit Vor- und Zunamen verlesen. Rechtsanwalt Willanzheimer soll seiner Mandantin erklären, was das genau bedeutet. Hierfür wird die Verhandlung erneut kurz unterbrochen.

Danach folgt eine weitere Stellungnahme seitens Dr. Hirsch zur Kamera-Problematik. Die für die Medientechnik zuständige Justizbeamtin erklärt die Anlage sei seit Februar 2023 defekt. Die Kamera ist irreparabel. (Ich frage mich, warum sie dann nicht als Kleiderständer genutzt werden kann...?)

Nach der Beratung mit seiner Mandantin spricht Rechtsanwalt Willanzheimer von einer Opportunitätseinstellung gemäß § 151 StPO ( - was auch immer das heißen mag). Von der Anklage blieben nur sechs Fälle als Organisationsdelikt übrig.

Es habe seitens seiner Mandantin keine Einlassung zur Sache gegeben und in mehreren Fällen kann sie die ihr zur Last gelegten Atteste nicht ausgestellt und versendet haben.

Rechtsanwalt Willanzheimer fordert eine Entschuldigung der Staatsanwaltschaft, er strebt einen Freispruch an. Ferner verlangt er die Übernahme aller entstandenen Kosten durch die Staatskasse als Voraussetzung zur Zustimmung. Nachfolgend gibt Rechtsanwalt Lausen eine Erklärung zur Situation von Dr. Jiang ab.

1) Die 12. Kleine Strafkammer verweigert das Rechtsgespräch.
2) Alle Befangenheitsanträge und Beschwerden wurden bislang rigoros abgelehnt.
3) Das Rechtsstaatsprinzip wird verletzt.
4) Eine ordnungsgemäße Verteidigung wird verhindert.
5) Es liegt kein Verstoß im genannten Zeitrahmen vor, es gab umfangreiche Ausnahmeregelungen.
6) Verweist er auf die Inhalte der Presseerklärung.

Der Vorsitzende Richter fragt Frau König ob auch sie eine Erklärung abgeben möchte - will sie nicht. Die Sitzung wird erneut bis 15 Uhr unterbrochen.

Aufgrund dieser doch extrem langen „Mittagspausen“ sind die Zuschauerreihen merklich ausgedünnt, die zwei der Presse vorbehaltenen Reihen völlig verwaist.

Um 15 Uhr gibt Staatsanwältin König eine Erklärung ab. Sie stimmt dem Vorschlag auf Einstellung des Verfahrens gegen die Praxisangestellte zu. Allerdings soll die Mitangeklagte die Kosten des bisherigen Verfahrens tragen.

Auf Nachfrage des Richters stimmt die Angeklagte der Einstellung des Verfahrens zu, nicht der Kostenübernahme. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück, um die Kostenfrage zu erörtern.

Danach ergeht folgender Beschluss: Das Verfahren gegen die Mitarbeiterin von Dr. Jiang wird eingestellt, die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens gemäß § 467 StPO - Erstattung der Verfahrenskosten und Auslagen.

Gleichzeitig wird die Angestellte für den nächsten Verhandlungstag am 11. Dezember 2023, 09 Uhr als Zeugin geladen. Die Rechtsanwälte Lausen und Künnemann nehmen diesen Beschluss mit skeptischer Miene zur Kenntnis.

Rechtsanwalt Willanzheimer verweist auf das Aussageverweigerungsrecht seiner Mandantin im Rahmen der „Mosaik-Theorie“ (davon habe ich noch nie gehört, aber die Rechtsanwälte Lausen und Künnemann atmen auf).

Rechtsanwalt Willanzheimer wird seine Mandantin auf jeden Fall zu diesem Zeugentermin begleiten. Frau König steigt die Zornesröte ins Gesicht, aber sie schweigt.

Die Praxisangestellte verlässt die Anklagebank und setzt sich in die Zuschauerreihen. Kaum hat sie Platz genommen kommt die Aufforderung des Richters, da sie jetzt als Zeugin geladen ist, muss sie den Gerichtsaal verlassen, was sie auch umgehend tut. Sie wartet draußen im Foyer bis die Sitzung beendet ist.

Rechtsanwalt Willanzheimer verlässt ebenfalls die Verteidigerbank und nimmt in den leeren Reihen der Pressevertreter einen Platz ein.

Es folgt eine Erklärung zu den Befangenheitsanträgen der Rechtsanwälte Lausen und Künnemann. Gemäß § 24 StPO wird ein Misstrauensantrag gegen den Vorsitzenden Richter Dr. Hirsch, sowie die Schöffinnen Frau Boaz und Frau Jachin gestellt. Es bestehen Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Gerichts.

Es folgt noch einmal ein ausführlicher Vortrag zu den Vorkommnissen am 23. November 2023, 08:10 Uhr im Hotel One, am Paradeplatz Mannheim. Die Schöffin Frau Boaz trug, nach Aussage von Rechtsanwalt Lausen, morgens nur eine leichte Jacke.

Sie verließ das Hotel ohne jegliches Gepäck und bog nach rechts ab (um zum Landgericht zu gelangen hätte sie nach links abbiegen müssen - sie ging also in die Gegenrichtung).

Mittags trug die Schöffin, den Tagestemperaturen angemessen, eine dicke Jacke und zwei Taschen. Die Angaben der Schöffin zu diesem Vorfall seien unglaubhaft.

Dr. Hirsch fragt erneut die Staatsanwältin ob sie hierzu eine Erklärung abgeben möchte. Frau König behält sich eine Stellungnahme vor - nach der dienstlichen Klärung.

Danach folgt eine Erklärung zu einem Antrag von Rechtsanwalt Künnemann nach § 33a StPO wegen nicht berücksichtigter Stellungnahme vom 20. November 2023. Er konnte die Frist zur schriftlichen Begründung wegen anstehender Termine in Hamburg nicht einhalten. Die Staatsanwältin tritt den Anträgen entgegen.

Rechtsanwalt Lausen schließt sich dem Antrag seines Kollegen an, insbesondere dem Befangenheitsantrag gegen die Schöffin Frau Boaz.

Ich persönlich bin hier im Zwiespalt. Einerseits tut mir die Schöffin schon fast leid, denn Blasenprobleme sind bei Frauen in diesem Alter keine Seltenheit. Andererseits kann ich nicht nachvollziehen warum sie als Schöffin in diesem Verfahren nicht zurücktritt.

Der Interessenkonflikt als Mitarbeiterin im Pharma-Großhandel liegt meiner Meinung nach auf der Hand. Insgesamt wirken die Schöffinnen auf mich wie Marionetten. Beide sind Raucherinnen, was nicht gerade auf ein übertriebenes Gesundheitsbewusstsein schließen lässt. Beide haben bis jetzt keine einzige Frage an einen Zeugen gestellt.

Beide wirken auf mich ausgesprochen teilnahmslos. Rechtsanwalt Lausen möchte, dass die zuerst mit dem Ermittlungsverfahren befasste Staatsanwältin R. als Zeugin geladen und vernommen wird.

Er erhofft sich von dieser Vernehmung die Klärung der Frage warum sie zuerst geplant hatte das Verfahren gegen Dr. Jiang einzustellen, die Einstellung des Verfahrens aber nicht umsetzte. Es schwebt die Frage im Raum, ob es diesbezüglich eine Beeinflussung von höherer Stelle gab.

Des Weiteren möchte er die Vorladung und Zeugeneinvernahme von Jürgen Gremmelmaier, er soll bezüglich des Berufsverbots aus Sicht der Ärztekammer gehört werden.

Der Vorsitzende Richter Dr. Hirsch sieht keine Veranlassung die Staatsanwältin R. und den leitenden Oberstaatsanwalt Gremmelmaier als Zeugen zu laden. Es folgt ein Hinweis auf § 151a StPO. Staatsanwältin König lehnt ab.

Dies war meine Wahrnehmung des vierten Prozesstages, welcher nach der ursprünglichen Planung der Letzte sein sollte. Aufzeichnungen der weiteren Prozesstage folgen jeweils freitags und montags. Hier geht's zu Teil 5: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/details/?tx_ttnews