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„Wer fĂ€hrt, trinkt nicht und wer trinkt, fĂ€hrt nicht!“

SĂŒdhessische Polizei weist an Fasching und zur Fastnacht auf die Grundregel hin: HĂ€nde weg vom Steuer, wenn Alkohol im Spiel ist!

SÜDHESSEN. - Die Karnevalszeit ist bereits in vollem Gange und am bevorstehenden Faschingswochenende steht der Höhepunkt der fĂŒnften Jahreszeit an. Damit alle sicher durch die nĂ€rrische Zeit kommen, rĂ€t die Polizei, wie sonst auch: Wer fĂ€hrt, trinkt nicht - wer trinkt, fĂ€hrt nicht!

Bereits ab 0,3 Promille können sich Verkehrsteilnehmende strafbar machen, wenn sie zum Beispiel einen Unfall verursachen oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Auch wer stark alkoholisiert auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, kann seine Fahrerlaubnis verlieren.

Daher rĂ€t die Polizei allen Feiernden, den Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi frĂŒhzeitig zu planen. Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto und steigen Sie auch nicht zu einem Betrunkenen ins Fahrzeug.

Bestimmen Sie stattdessen eine Fahrerin oder einen Fahrer aus dem Freundeskreis, der nĂŒchtern bleibt oder lassen Sie sich von der Familie oder Freunden abholen.

Wer Alkohol konsumiert und sich dann noch ans Steuer setzt, riskiert nicht nur seinen FĂŒhrerschein und muss mit einer hohen Strafe rechnen. Seine Gesundheit und sein eigenes Leben und das der anderen Menschen wird hierbei leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Denn die Folgen von Alkoholgenuss im Straßenverkehr sind enorm. Verlangsamte Reaktion, verĂ€nderte Wahrnehmung, RealitĂ€tsverlust, Tunnelblick und enthemmte Fahrweise vertragen sich nicht mit dem Straßenverkehr.

>Wer fĂ€hrt, trinkt nicht und wer trinkt, fĂ€hrt nicht< sollte das Motto fĂŒr alle Verkehrsteilnehmer sein. Vor diesem Hintergrund wird auch in der kommenden Woche die Polizei verstĂ€rkte Kontrollen durchfĂŒhren.